Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2018 - 4 StR 214/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen der Anordnung; Anforderungen an Darstellung der Anordnungsvoraussetzungen in den Urteilsgründen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.08.2018 - 5 StR 336/18
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 4 StR 214/18
Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 336/18 mwN).Es bedarf insbesondere der Darlegung, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 336/18; Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 StR 33/18).
- BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung: …
Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 4 StR 214/18
Es bedarf insbesondere der Darlegung, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 336/18; Beschluss vom 17. Mai 2018 - 1 StR 33/18).
- BGH, 23.04.2020 - 1 StR 106/20
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auch zur Frage des Vorliegens oder krankheitsbedingten Fehlens der Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten in das Unrecht des Verstoßes gegen das Waffengesetz wird das neue Tatgericht im Übrigen Feststellungen zu treffen haben, weil für die Gefährlichkeitsprognose nur solche Taten zu berücksichtigen sind, die Symptomcharakter aufweisen (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 4 StR 214/18 Rn. 6 …und vom 17. Mai 2018 - 1 StR 33/18 Rn. 12 ff.).
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