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Rechtsprechung
   BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30103
BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20 (https://dejure.org/2020,30103)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2020 - 4 StR 216/20 (https://dejure.org/2020,30103)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2020 - 4 StR 216/20 (https://dejure.org/2020,30103)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 353 StPO
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Beurteilung der Gesamtstrafenlage: Zeitpunkt des Urteils maßgeblich; Feststellung des Tatzeitraums als doppelrelevante Tatsache)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Fehlerhafte Einbeziehung eines Strafbefehles mit einer Bewährungsstrafe; doppelte Anwendung des Zweifelssatzes bei nicht feststehenden Tatzeiten von Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 358 Abs 2 S 1 StPO, § 53 StGB, § 55 StGB, § 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 176 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Fehlerhafte Einbeziehung eines Strafbefehles mit einer Bewährungsstrafe; doppelte Anwendung des Zweifelssatzes bei nicht feststehenden Tatzeiten von Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Rechtsfehlerhafte Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo bei nicht exakt feststehender Tatzeit; Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe mit Auswirkung zum Nachteil des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 378
  • StV 2021, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 20.10.1986 - 2 Ws 218/86
    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
    Vielmehr müssen im Widerrufsverfahren die Voraussetzungen für einen Widerruf positiv festgestellt werden; für Sachverhaltszweifel gilt auch dort der Grundsatz in dubio pro reo (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 Ws 574/95, StV 1995, 595; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - 2 Ws 218/86, StV 1987, 69;… Groß/Kett-Straub in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 56f Rn. 40;… Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 56f Rn. 3;… Heger in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 56f Rn. 8;… Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56f Rn. 1).

    Bleibt daher zweifelhaft, ob ein Verurteilter neue Straftaten innerhalb oder außerhalb der Bewährungszeit begangen hat, kommt ein Widerruf der Strafaussetzung nicht in Betracht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - 2 Ws 218/86, StV 1987, 69).

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
    Da es sich bei der Feststellung des Tatzeitraums aber um eine doppelrelevante Tatsache handelt, die nicht nur für den Strafausspruch, sondern auch für den Schuldspruch von Bedeutung ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. April 2004 - 4 StR 99/04, Rn. 7; Urteil vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275;… Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 30), ist das Urteil insgesamt aufzuheben.
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 420/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Ausschluss der Gesamtstrafenbildung bei …

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
    b) In jedem Fall wird das neue Tatgericht zu beachten haben, dass das bei alleiniger Revision des Angeklagten geltende Verbot der reformatio in peius gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO im Falle einer unzutreffenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge hat, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 StR 420/19 mwN).
  • BGH, 14.08.2012 - 3 StR 274/12

    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Täterschaft bei bloßer …

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
    Zwar ist das Landgericht im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen ist, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2006 - 4 StR 484/06, Rn. 4; vom 3. Juli 2000 - 5 StR 230/00; BGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12, Rn. 8; Sander, NStZ 2016, 584, 587).
  • BGH, 05.12.2006 - 4 StR 484/06

    Gebotene nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung der ersten …

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
    Zwar ist das Landgericht im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen ist, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2006 - 4 StR 484/06, Rn. 4; vom 3. Juli 2000 - 5 StR 230/00; BGH…, Beschluss vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12, Rn. 8; Sander, NStZ 2016, 584, 587).
  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 99/04

    Strafzumessung (unbelegte Strafschärfung wegen "vielfachen" einschlägigen …

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
    Da es sich bei der Feststellung des Tatzeitraums aber um eine doppelrelevante Tatsache handelt, die nicht nur für den Strafausspruch, sondern auch für den Schuldspruch von Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2004 - 4 StR 99/04, Rn. 7; Urteil vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275;… Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 30), ist das Urteil insgesamt aufzuheben.
  • BGH, 03.07.2000 - 5 StR 230/00

    Anwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
    Zwar ist das Landgericht im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen ist, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2006 - 4 StR 484/06, Rn. 4; vom 3. Juli 2000 - 5 StR 230/00; BGH…, Beschluss vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12, Rn. 8; Sander, NStZ 2016, 584, 587).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1995 - 1 Ws 574/95
    Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
    Vielmehr müssen im Widerrufsverfahren die Voraussetzungen für einen Widerruf positiv festgestellt werden; für Sachverhaltszweifel gilt auch dort der Grundsatz in dubio pro reo (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 Ws 574/95, StV 1995, 595; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - 2 Ws 218/86, StV 1987, 69;… Groß/Kett-Straub in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 56f Rn. 40;… Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 56f Rn. 3;… Heger in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 56f Rn. 8;… Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56f Rn. 1).
  • BGH, 27.09.2023 - 4 StR 330/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zweifelssatz: nicht exakt feststehende …

    Bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, ist bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Dezember 2006 ? 4 StR 484/06 Rn. 4; Beschluss vom 3. Juli 2000 ? 5 StR 230/00; Beschluss vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20 Rn. 6).

    Denn für die Entscheidung hierüber ist das Landgericht selbst nicht zuständig; dem für die Entscheidung über den Widerruf zuständigen Gericht darf es nicht vorgreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20).

  • BGH, 25.02.2026 - 5 StR 612/25
    Rn. 6 Zwar ist bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, bei nicht exakt feststehender Tatzeit - so wie hier - im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20, NStZ-RR 2020, 378 f.;… vom 5. Dezember 2006 - 4 StR 484/06 Rn. 4; vom 3. Juli 2000 - 5 StR 230/00;… vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12 Rn. 8).

    Anders ist dies aber etwa dann, wenn die Vollstreckung der in die nachträgliche Gesamtstrafe einzubeziehenden Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden war und nunmehr eine nicht mehr bewährungsfähige Gesamtfreiheitsstrafe gebildet werden müsste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9.September 2020 - 4 StR 216/20; vom 27. September 2023 - 4 StR 330/23).

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