Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2024 - 4 StR 218/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision im Strafverfahren u.a. wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: Rechtmäßigkeit der Einziehungsanordnung für ein Kraftfahrzeug als Tatmittel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 StGB
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74 Abs. 1
Schuldspruch wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort; Voraussetzung für die Einziehung von Tatmitteln - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Essen, 08.01.2024 - 22 Ks 16/23
- BGH, 23.10.2024 - 4 StR 218/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
BGHR; Beweisanträge (Frist zur Anbringung: kein Begründungserfordernis; Abschluss …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 4 StR 218/24
Den Urteilsgründen muss grundsätzlich zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 6 StR 276/23 Rn. 53 mwN). - BGH, 20.12.2023 - 4 StR 188/23
Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: engmaschige und lückenlose polizeiliche …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 4 StR 218/24
Insbesondere hält der Strafausspruch rechtlicher Überprüfung stand, da die Strafkammer in ihren Strafzumessungserwägungen die Wechselwirkung zwischen Strafe und Einziehung bedacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 4 StR 188/23 Rn. 15). - BGH, 26.05.2020 - 2 StR 44/20
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 4 StR 218/24
Weder lässt sich den Urteilsgründen eine Ermessensausübung entnehmen, noch ist mit Blick auf die konkreten Umstände eine nähere Begründung entbehrlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20 Rn. 11).
- BGH, 18.12.2024 - 2 StR 19/24
Handeltreiben mit Cannabis; Besitz von Cannabis; Selbstleseverfahren …
Den Urteilsgründen muss daher grundsätzlich zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 4 StR 218/24, Rn. 4 mwN). - BGH, 22.05.2025 - 4 StR 261/24
Konkurrenzen (Sachbeschädigung: Steinwurf von Autobahnbrücke, Tateinheit bei …
Rn. 21 Dass sich die Urteilsgründe nicht ausdrücklich zur Ermessensausübung verhalten (vgl. zu den Begründungsanforderungen BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 4 StR 218/24 Rn. 4 mwN), ist hier ausnahmsweise unschädlich.
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