Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2003 - 4 StR 247/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 28 Abs. 4 Nr. 1 WaffG a.F.; § 154 StPO
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe (Erbenprivileg) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladewaffe; Einlassung des Angeklagten, eine bei seiner Festnahme gefundene Waffe geerbt zu haben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 28 Abs. 4 Nr. 1 § 53 Abs. 1 Nr. 3a
Besitz infolge Erbschaft als bloße Ordnungswidrigkeit - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1992 - 4 StR 539/92
Abgrenzung zwischen unerlaubtem Besitz und unerlaubter tatsächlicher …
Auszug aus BGH, 28.08.2003 - 4 StR 247/03
Dann aber griffe die Sonderregelung des § 28 Abs. 4 Nr. 1 WaffG a.F. ein, und der Angeklagte könnte sich möglicherweise lediglich ordnungswidrig (§ 55 Abs. 1 Nr. 15 WaffG a.F.) verhalten haben (vgl. BGH NStZ 1993, 192, 193; BayObLG NStZ-RR 1996, 184 f.;… Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. § 4 Rdn. 12, § 28 Rdn. 26, 42, § 55 Rdn. 15; Heller/Soschinka, Das neue Waffenrecht (2003) S. 145 ff. ("Erbenprivileg")). - BayObLG, 09.02.1996 - 4St RR 14/96
Erwerb einer Schusswaffe von Todes wegen; Unerlaubter Besitz einer Waffe nach …
Auszug aus BGH, 28.08.2003 - 4 StR 247/03
Dann aber griffe die Sonderregelung des § 28 Abs. 4 Nr. 1 WaffG a.F. ein, und der Angeklagte könnte sich möglicherweise lediglich ordnungswidrig (§ 55 Abs. 1 Nr. 15 WaffG a.F.) verhalten haben (vgl. BGH NStZ 1993, 192, 193; BayObLG NStZ-RR 1996, 184 f.;… Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. § 4 Rdn. 12, § 28 Rdn. 26, 42, § 55 Rdn. 15; Heller/Soschinka, Das neue Waffenrecht (2003) S. 145 ff. ("Erbenprivileg")).
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 21.11.2022 - 3 Ds 36 Js 29758/22 Rn. 8 a. Der Strafbarkeit steht auch keine mögliche Sperrwirkung der Bußgeldvorschrift des § 53 Abs. 1 Nr. 7 WaffG (so BGH, Beschluss vom 24.11.1992 - 4 StR 539/92; BGH, Beschluss vom 28.08.2003 - 4 StR 247/03; BayObLG, Beschluss vom 09.02.1996 - 4 St RR 14/96) entgegen.
Rn. 12 b. Aus der Systematik des WaffG und dem in § 20 WaffG verankerten Erbenprivileg folgt indes auch nicht, dass der Waffenbesitz durch den Erben nach Ablauf der Anzeigefrist insgesamt straflos ist (wohl entgegen BGH, Beschluss vom 24.11.1992 - 4 StR 539/92; BGH, Beschluss vom 28.08.2003 - 4 StR 247/03; BayObLG, Beschluss vom 09.02.1996 - 4 St RR 14/96).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".