Rechtsprechung
| BGH, 30.03.2011 - 4 StR 25/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB
Anordnung des Verfalls (mangelnde Feststellungen; aus der Tat erlangt; für die Tat erlangt) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit einer Revision bzgl. einer Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Überbringen des Geldes aus Drogenverkäufen im Auftrag des Käufers der Betäubungsmittel an den Verkäufer als unter den Verfallstatbestand fallende Handlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 30.03.2011 - 4 StR 25/11
"Aus der Tat erlangt" sind alle Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen, insbesondere also die Beute; "für die Tat erlangt" sind demgegenüber Vermögenswerte, die dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber - wie etwa ein Lohn für die Tatbegehung - nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309 f.; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, NStZ-RR 2003, 10). - BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02
Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt
Auszug aus BGH, 30.03.2011 - 4 StR 25/11
"Aus der Tat erlangt" sind alle Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen, insbesondere also die Beute; "für die Tat erlangt" sind demgegenüber Vermögenswerte, die dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber - wie etwa ein Lohn für die Tatbegehung - nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309 f.; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, NStZ-RR 2003, 10).
- BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …
"Durch die Tat' erlangt sind Vermögenswerte, die dem Täter oder Teilnehmer aufgrund der Verwirklichung dieses Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind, insbesondere also die Beute; "für die Tat' sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (vgl. BGH…, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 8;… Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11, juris Rn. 4 mwN;… Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73 Rn. 10 ff.;… SSW-StGB/Heine, 4. Aufl., § 73 Rn. 43 ff.). - BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …
Die Ausnahmekonstellation eines nur kurzfristigen, für einen anderen ausgeübten Besitzes (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 12;… Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 9) oder einer lediglich botenmäßigen Weiterleitung des Kaufgeldes (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11) liegt nicht vor. - BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18
Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes …
a) Gegenstände die als Mittel für die Tatausführung oder gelegentlich der Tatausführung kurzfristig in Besitz genommen werden (sog. transitorischer Besitz) gelten noch nicht als im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt, weil es insoweit an einem rechtserheblichen Vermögenszufluss fehlt (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 12;… Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, Rn. 11; Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44, 45; Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11, Rn. 4 f.; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, NStZ 2011, 87; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, NStZ-RR 2011, 283 f.;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73 Rn. 26;… MünchKomm-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 73 Rn. 26).
- BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19
Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer …
Ein solcher nur transitorischer und damit für die Einziehung unerheblicher Besitz wurde in dem Fall angenommen, in dem ein vom Käufer als Bote eingesetzter Kurier vereinbarungsgemäß Bargeld zu dem Verkäufer von Betäubungsmitteln zu verbringen hatte (zum Verfall BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11 Rn. 5). - BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21
Verwerfung der Revision als unzulässig
Nach diesen Maßgaben hat der Angeklagte durch den Erhalt des ihm vorab zur Verfügung gestellten Kaufgeldes nichts "für" die Tat erlangt, denn das würde voraussetzen, dass er einen darüberhinausgehenden Tatlohn erhalten hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11), was hier nach den Feststellungen gerade nicht der Fall war. - BGH, 14.05.2024 - 3 StR 96/24
Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen; Einziehung von Wertersatz hinsichtlich …
Insofern scheidet die Einziehung des Wertes von Tatmitteln nach § 74c Abs. 1 StGB aus, weil die bestimmungsgemäße Verwendung von Tatmitteln zur Tatbegehung - hier der Einsatz des Geldes zur Bezahlung der Drogen - keine Vereitelungshandlung im Sinne des § 74c Abs. 1 StGB ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2023 - 2 StR 392/22, NZWiSt 2023, 360 Rn. 6; vom 21. Februar 2023 - 3 StR 278/22, NStZ-RR 2023, 179, 180;… Urteil vom 18. November 2021 - 3 StR 131/21, juris Rn. 17;… Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 268/20, juris Rn. 29 f.;… Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, BGHR StGB § 74c Abs. 1 Vereitelung 3 Rn. 30;… Beschlüsse vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, juris Rn. 20; vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11, juris Rn. 5). - BGH, 31.01.2023 - 5 StR 321/22
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung (Taterträge; Tatmittel; Rechenfehler; …
a) Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - dem Revisionsvorbringen folgend - zutreffend ausgeführt hat, handelte es sich bei den insgesamt 200.000 Euro, die der Angeklagte in den Fällen 9 und 10 der Urteilsgründe von seinen Auftraggebern erhielt und an die Betäubungsmittelverkäufer in Spanien übergab, nicht um Taterträge im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11 Rn. 5), sondern um Tatmittel gemäß § 74 StGB (…Volkmer/Fabricius in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 33 Rn. 152).
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