Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 63 Abs. 1 StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Darlegung einer schweren Anpassungsstörung i.V.m. der narzisstischen Persönlichkeitsstörung durch Begründen eines dauerhaften Zustands erheblich verminderter Schuldunfähigkeit i.R.d. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Darlegen einer schweren Anpassungsstörung i.V.m. der narzisstischen Persönlichkeitsstörung durch Begründen eines dauerhaften Zustands erheblich verminderter Schuldunfähigkeit i.R.d. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12
Dieser Zustand muss, da er anders als die Schuldfähigkeit nicht an den Tatzeitpunkt, sondern an die Prognose anknüpft, ein länger andauernder, nicht nur vorübergehender sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27;… Fischer, StGB, 59. Aufl., § 63 Rn. 6 mwN). - BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12
Sie darf deshalb nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Urteil vom 7. Januar 1997 - 5 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 230). - BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12
Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12
Sie darf deshalb nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Urteil vom 7. Januar 1997 - 5 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 230).
- BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit; …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12
Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist, dass der länger dauernde Zustand derart beschaffen ist, dass bereits alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f.; Urteil vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370, 371). - BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12
Sie darf deshalb nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Urteil vom 7. Januar 1997 - 5 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 230). - BGH, 10.08.2005 - 2 StR 209/05
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Ermessen des Gerichts; länger …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12
Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist, dass der länger dauernde Zustand derart beschaffen ist, dass bereits alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f.; Urteil vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370, 371). - BGH, 29.01.2008 - 4 StR 595/07
Tenorierung bei der Vergewaltigung; Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12
Hingegen begründet eine auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, noch keinen dauernden Zustand im Sinne des § 63 StGB (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07 mwN). - BGH, 07.01.1997 - 5 StR 508/96
Krankhafte seelische Störung als chronische Psychose aus dem schizophrenen …
Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12
Sie darf deshalb nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; Urteil vom 7. Januar 1997 - 5 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 230).
- BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16
Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren …
Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist vielmehr, dass der Zustand der Grunderkrankung länger andauert, sofern er dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f., juris Rn. 32;… vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, BGHR StGB § 63 Ablehnung 2, juris Rn. 17;… vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 25;… Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136, juris Rn. 9; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7 jeweils mwN).Denn eine allein auf eine geistig-seelische Störung und Alkoholkonsum zurückzuführende Disposition, nicht aufgrund von alltäglichen Ereignissen, sondern lediglich in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, stellt keinen dauerhaften Zustand im Sinn des § 63 StGB dar (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14, juris Rn. 7, …sowie vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 24; Beschlüsse vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7;… vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07, juris Rn. 12 jeweils mwN).
- BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im …
Insofern reicht zwar die Diagnose einer "emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ' zur Begründung eines dauerhaften Zustandes im Sinne des § 63 StGB nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; ferner Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14), da eine auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, nicht ohne weiteres einen dauernden Zustand im Sinne des § 63 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 595/07; vgl. ferner Beschluss vom 22. Februar 2006 - 3 StR 479/05).Die von ihr festgestellten konkreten Auswirkungen auf das Leben des Angeklagten gehen damit über verbreitete Persönlichkeitsakzentuierungen hinaus und belegen nicht nur eine dauerhaft erheblich verminderte Schuldfähigkeit, sondern auch einen Zustand, der die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermag; denn dieser liegt auch dann vor, wenn alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12; zum Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholeinfluss auch BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15; Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13).
- BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
Länger dauernde Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit als Voraussetzung der …
Zwar ist es nicht erforderlich, dass der Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) anhaltend im Sinne einer ununterbrochenen Befindlichkeit vorliegt (s. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 StR 426/07, NStZ-RR 2008, 141, 142; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7).Jedoch fehlt es an einer Anordnungsvoraussetzung des § 63 StGB, wenn - nicht krankhafte - psychische Auffälligkeiten die Voraussetzungen einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit' nicht erreichen, sondern lediglich in bestimmten Konfliktsituationen bei besonderer psychischer Belastung erfüllen und die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bewirken (s. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 5 StR 230/05, NStZ 2006, 154, 155; ferner BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7;… MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 63 Rn. 31;… Schönke/ Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 63 Rn. 14; zum Zusammenwirken mit Alkohol vgl. BGH…, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, juris Rn. 5;… Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 Rn. 11).
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16
Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus …
Entscheidend und für die Maßregelanordnung ausreichend ist vielmehr, dass der Zustand der Grunderkrankung länger andauert, sofern er dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375 f., juris Rn. 32;… vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, BGHR StGB § 63 Ablehnung 2, juris Rn. 17 …und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, juris Rn. 25;… Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136, juris Rn. 9; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7 …und vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 10 (NStZ-RR 2017, 108 nur redaktioneller Leitsatz) jeweils mwN).
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