Rechtsprechung
| BGH, 08.08.2006 - 4 StR 263/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 53 StGB; § 54 StGB
Für die Gesamtstrafe unerheblich falsche Konkurrenzbeurteilung (Tateinheit statt Tatmehrheit; Handlungseinheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 54 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Tateinheitliche Begehung mehrerer Taten; Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe
- blutalkohol
, S. 76
Tateinheit zwischen Diebstahl, Trunkenheitsfahrt sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Diebstahl eines Pkw durch Wegfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tateinheit zwischen Diebstahl und Trunkenheitsfahrt sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Die Annahme von Tatmehrheit zwischen dem Diebstahl einerseits und der Trunkenheitsfahrt sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis andererseits kommt nicht in Betracht
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
Bandendiebstahl (Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis); Diebstahl im …
Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 7. Februar 2012 zutreffend darauf hingewiesen, dass der Angeklagte die Delikte jeweils tateinheitlich (§ 52 StGB) verwirklicht hat, weil die Wegnahme des Motorrades in beiden Fällen gerade durch das Wegfahren erfolgt ist, die Tathandlungen somit identisch waren (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluss vom 8. August 2006 - 4 StR 263/06). - BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
Diebstahl eines Fahrzeuges (Konkurrenzen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Tateinheit, …
Die tatbestandsmäßigen Ausführungshandlungen fallen teilweise zusammen, so dass Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66 ff.; Beschluss vom 8. August 2006 - 4 StR 263/06). - BGH, 26.01.2016 - 3 StR 502/15
Teilweise Einstellung und Beschränkung des Verfahrens
Bezüglich des Diebstahls dürfte zugunsten des Angeklagten wohl Tateinheit (§ 52 StGB) anzunehmen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 08. August 2006 - 4 StR 263/06 -, juris).
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