Rechtsprechung
| BGH, 07.08.2001 - 4 StR 266/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 306 Abs. 2 StPO
Abhilfeverfahren (Verzicht auf dessen Durchführung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung der Durchführung des Abhilfeverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 268 a Abs. 1, § 306 Abs. 2, § 354 Abs. 1
Abhilfeverfahren bei Beschwerde gegen Bewährungsbeschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87
Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß
Auszug aus BGH, 07.08.2001 - 4 StR 266/01
Auf die Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 306 Abs. 2 StPO kann hier nicht verzichtet werden (vgl. BGHSt 34, 392, 393; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1997 - 5 StR 677/96 m.w.N.). - BGH, 05.02.1997 - 5 StR 677/96
Zurückweisung einer Beschwerde über einen Bewährungsauflagenbeschluss
Auszug aus BGH, 07.08.2001 - 4 StR 266/01
Auf die Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 306 Abs. 2 StPO kann hier nicht verzichtet werden (vgl. BGHSt 34, 392, 393; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1997 - 5 StR 677/96 m.w.N.).
- BGH, 10.03.2004 - 2 StR 12/04
Verwerfung der Revision als unbegründet; Beschwerde gegen Weisungen während der …
Insoweit wird die Sache zur Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 306 Abs. 2 StPO, auf das hier nicht verzichtet werden kann (vgl. BGHSt 34, 392, 393; BGH, Beschluß vom 7. August 2001 - 4 StR 266/01), an das Landgericht Köln zurückgegeben. - BGH, 07.08.2001 - 4 StR 226/01 4 StR 266/01.
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