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| BGH, 26.05.1995 - 4 StR 266/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Scheinaufkauf - Scheinaufkäufer - Verdeckter Ermittler - Polizei - Betäubungsmittel - Erweiterter Verfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 540
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung
Auszug aus BGH, 26.05.1995 - 4 StR 266/95
An diesem Geld hat der Angeklagte kein Eigentum erworben (BGHSt 31, 145, 148). - BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94
Verfall - Scheingeschäft mit Polizei
Auszug aus BGH, 26.05.1995 - 4 StR 266/95
Vielmehr steht es nach wie vor der Polizei zu, an die es herauszugeben ist (Senatsbeschluß vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94;… Körner BtMG 4. Aufl. § 33 Rdn. 61 m.w.N.).
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auch nahmen die Gerichte in den zu § 33 Abs. 1 BtMG veröffentlichten Entscheidungen regelmäßig - wie das Landgericht im Ausgangsverfahren - an, die für verfallen erklärten Vermögenswerte stammten ihrerseits aus Betäubungsmittelstraftaten (vgl. die bei Gradowski/Ziegler, Geldwäsche, Gewinnabschöpfung, 1997, S. 82 ff. referierten Fälle sowie BGH, NStZ 1995, S. 540;… StV 1995, S. 633;… NStZ-RR 1998, S. 297;… NStZ 2001, S. 531;… NStZ-RR 2003, S. 75;… OLG Stuttgart, NJW 2000, S. 2598, 2599). - BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …
Wenn der Bundesgerichtshof auf Revision der Staatsanwaltschaft die Nichtanordnung des erweiterten Verfalls beanstandete, forderte er das Vorhandensein der Gegenstände zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat nicht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Juli 2004 - 1 StR 115/04; vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384; vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385;… vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Mai 1995 - 4 StR 266/95, NStZ 1995, 540). - OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 Ws 860/05
Anordnung des erweiterten Verfalls nach Tod des Täters und Eigentumsübergang auf …
Im Hinblick darauf, dass eine Verfallsanordnung nur in Betracht kommt, wenn der Adressat (§ 73 Abs. 1, Abs. 2 StGB) bzw. der Dritte im Sinn des § 73 Abs. 4 StGB Eigentümer oder Rechtsinhaber des Gegenstandes ist, gibt es lediglich drei Fallkonstellationen, in denen der Verfall angeordnet werden kann (BGH, NStZ 1995, 540;… Schönke/Schröder, a.a.O. § 73 Rdnr. 18). - LG Kiel, 23.12.1998 - 31 Qs 46/98
Aufrechterhaltung einer zulässigerweise erfolgten Beschlagnahme als dinglicher …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot des Betäubungsmittelgesetzes nach § 134 BGB kein Eigentumsübergang statt, wenn Geld zur Bezahlung von Rauschgift hingegeben wird (BGB St 31, 145, 148;… BGHR Strafsachen § 73 StGB Anspruch 3; NStZ 1995, 540).
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