Rechtsprechung
| BGH, 12.10.2016 - 4 StR 282/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Berücksichtigung der während der Tatbegehung laufenden Bewährung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 2 StGB, § 267 StPO
Strafzumessung: Berücksichtigung der während der Tatbegehung laufenden Bewährung - IWW
§ 354 Abs. 1a Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Beibehaltung des Strafausspruchs aufgrund der Angemessenheit der Rechtsfolge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beibehaltung des Strafausspruchs aufgrund der Angemessenheit der Rechtsfolge
- rechtsportal.de
StPO § 354 Abs. 1a S. 1
Beibehaltung des Strafausspruchs aufgrund der Angemessenheit der Rechtsfolge - datenbank.nwb.de
Strafzumessung: Berücksichtigung der während der Tatbegehung laufenden Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 18.11.2015 - 12 KLs 35 Js 161/12
- BGH, 12.10.2016 - 4 StR 282/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 4 StR 282/16
Rn. 6 Die bei verfassungskonformer Auslegung erforderlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Revisionsgerichts liegen vor (vgl. BVerfGE 118, 212). - BGH, 13.10.2009 - 5 StR 347/09
Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts (angemessene Strafe)
Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 4 StR 282/16
Einer umfassenden neuen Gesamtabwägung mit eigener Gewichtung aller bedeutsamen Strafzumessungsgesichtspunkte, was einer Sachentscheidung des Revisionsgerichts entgegenstehen könnte, bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 5 StR 347/09, NStZ-RR 2010, 21). - BGH, 29.04.2014 - 4 StR 23/14
Absehen des Revisionsgerichts von der Aufhebung des Urteils wegen Rechtsfehlern …
Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 4 StR 282/16
Der Senat kann auf der Grundlage des zutreffend ermittelten, im Übrigen vollständigen und aktuellen Strafzumessungssachverhalts selbst entscheiden, dass die vom Landgericht verhängten Einzelstrafen und die Gesamtstrafe angemessen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 4 StR 23/14, Rn. 8). - BGH, 21.05.2014 - 4 StR 144/14
Angemessene Rechtsfolge (Hinweispflicht und Antrag des Generalbundesanwalts)
Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 4 StR 282/16
Rn. 7 Ein Hinweis auf die Vorgehensweise gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO war nicht erforderlich, weil wegen des mit Gründen versehenen Antrags des Generalbundesanwalts angenommen werden kann, dass der Angeklagte Kenntnis von einer im Raum stehenden Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14).
- BGH, 26.07.2023 - 3 StR 155/23
Konkurrenzen bei tatbestandlichem Teilerfolg hinsichtlich des selben Schutzgutes …
Allerdings beruht das Urteil unter den hier gegebenen Umständen mit Blick auf das Gewicht der weiteren Strafzumessungsgesichtspunkte nicht auf der etwaig zu Unrecht herangezogenen Erwägung (…vgl. näher zu dem Rechtsfehler BGH, Beschlüsse vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, StV 2018, 358 Rn. 3 mwN; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 282/16, StraFo 2017, 16), zumal die Vorstrafe selbst, die überdies noch nicht förmlich erlassen war, Berücksichtigung finden kann. - BGH, 27.04.2017 - 4 StR 614/16
Prüfung eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung; Anstiftung zur Einfuhr …
dd) Ein Hinweis des Senats auf die Vorgehensweise gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO war nicht erforderlich, weil wegen des mit Gründen versehenen Antrags des Generalbundesanwalts angenommen werden kann, dass der Angeklagte Kenntnis von einer im Raum stehenden Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts erlangt hat (vgl. BVerfGE 118, 212, 235; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 282/16, StraFo 2017, 16, und vom 21. Mai 2014 - 4 StR 144/14).
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