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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1295
BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,1295)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1959 - 4 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,1295)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1959 - 4 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,1295)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 996
  • MDR 1959, 507
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …

    Ähnliche Erwägungen hat der Senat bereits in dem Urteil vom 13. März 1959 (4 StR 29/59) in NJW; 1959 S. 996 Nr. 18 bei der Entscheidung der Frage angestellt, ob gemäß § 265 Abs. 2 StPO ein Hinweis darauf erforderlich ist, daß ein besonders schwerer Fall angenommen werden kann.
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Der Wegfall eines in der gerichtlich zugelassenen Anklage aufgeführten Milderungsgrundes steht auch nicht dem Hervortreten eines - gesetzlich besonders vorgesehenen - rechtsfolgenverschärfenden Umstandes im Sinne des § 265 Abs. 2 StPO gleich (…Hürxthal in KK StPO § 265 Rdn. 14;… Gollwitzer a.a.O. Rdn. 41; vgl. ferner BGH NJW 1955, 31 zu § 157 Abs. 1 StGB; 1959, 996 f. zu § 266 Abs. 2 StGB; BGH…, Urt. vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62 - zu § 213 StGB).
  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Tatbestände als verschiedene Strafgesetze im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen sind (vgl. BGH NJW 1954, 1616; BGH, Urteil vom 13. März 1959 - 4 StR 29/59;… a.A. Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 Rdn. 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen …

    Aus dem gleichen Grunde hat der Bundesgerichtshof auch eine Hinweispflicht bei der Annahme eines besonders schweren Falles, eines sog. unbenannten Strafschärfungsgrundes verneint, während er bei den benannten Strafschärfungsgründen, bei denen durch bestimmte ("vom Gesetz besonders vorgesehene") Umstände praktisch ein neuer gesetzlicher Tatbestand gebildet wird (vgl. auch RGSt 70, 357, 358;… Gollwitzer a.a.O. Rdn. 41 ff;… Kleinknecht a.a.O. Rdn. 3, 7;… Sax a.a.O. Anm. 3 c), als selbstverständlich von einer Hinweispflicht ausgeht (BGH NJW 1959, 996 Nr. 18).
  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der …

    Ein Hinweis auf erst in der Hauptverhandlung sich ergebende Umstände, welche vom Strafgesetz besonders vorgesehen sind und die Strafbarkeit erhöhen, sei nur erforderlich, wenn die in Betracht kommende Verschärfung an gesetzlich benannte Umstände anknüpfe, wenn also durch Aufnahme eines weiteren Merkmals ein neuer Tatbestand entstehe oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Regelung zur Anwendung kommen solle (RGSt 70, 357, 358; 70, 400, 404; RG JW 1935, 2433 Nr. 10; BGH NJW 1959, 996 Nr. 18).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit …

    Noch ist es beispielsweise gehalten, eine rechtskundig vertretene Partei über die im Gesetz klar und eindeutig bestimmten Rechtsfolgen prozessualer Pflichten zu belehren (BGH VersR 1967, 1005) oder einen Angeklagten darauf hinzuweisen, daß nach Lage der Sache ein "besonders schwerer Fall" angenommen werden könne (vgl. BGH NJW 1959, 996).
  • BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77

    Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ein Hinweis auf neue rechtsfolgenverschärfende Umstände i.S. von § 265 Abs. 2 StPO nur notwendig, wenn die in Betracht kommende Erschwerung an gesetzlich benannte Umstände anknüpft, wenn also durch Hinzutritt eines weiteren Tatbestandsmerkmals ein neuer gesetzlicher Tatbestand entsteht oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Strafschärfungsregelung angewandt werden soll (RG JW 1935, 2433 Nr. 10; RGSt 70, 358; 70, 304; BGH NJW 1959, 996 - MDR 1959, 507).
  • BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67

    Revisionsgerichtliche Beanstandung der Mitwirkung eines Bundestagsmitgliedes als …

    Der Angeklagte wurde nicht aus einem anderen als dem im Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegten Strafgesetz verurteilt; die bei Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB mögliche Strafmilderung schafft keinen anderen Tatbestand (ebenso BGH LM StPO § 265 Nr. 17 = NJW 1959, 996 Nr. 18 zu § 266 Abs. 2 StGB; BGH NJW 1955, 31 Nr. 20 zu § 157 StGB; Urteil vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62 - zu § 213 StGB).
  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 264/65

    Vermögensgefährdung als Vermögensschaden bei einem Betrug durch Hingabe einer …

    Als Verfügung im Sinne des in § 266 StGB unter Strafe gestellten Mißbrauchstatbestandes kommt nur ein rechtsgeschäftliches Handeln in Betracht (BGH LM § 266 StGB Nr. 11; BGH Urt. vom 14. März 1959 - 4 StR 29/59 -).
  • BGH, 03.12.1968 - 1 StR 182/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Hierbei wird die zur neuen Verhandlung und Entscheidung berufene Strafkammer auch Gelegenheit haben, im Hinblick auf die Höhe des Schadens die Anwendung des § 266 Abs. 2 StGB einer neuen Prüfung zu unterziehen (vgl. BGH NJW 1952, 234; 1959, 996) [BGH 07.01.1959 - 2 StR 434/58].
  • BGH, 27.06.1961 - 1 StR 240/61

    Rechtsmittel

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