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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2025 - 4 StR 292/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,25381
BGH, 13.08.2025 - 4 StR 292/25 (https://dejure.org/2025,25381)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2025 - 4 StR 292/25 (https://dejure.org/2025,25381)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2025 - 4 StR 292/25 (https://dejure.org/2025,25381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 54 StGB; § 55 StGB; § 56 Abs. 2 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Bestimmung des Gesamtstrafenübels: Entfallen der Zäsurwirkung bei Geldstrafe neben Freiheitsstrafe, Ermessen der Strafkammer)

  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung); …

    Auszug aus BGH, 13.08.2025 - 4 StR 292/25
    Rn. 1 Soweit das Landgericht verkannt hat, dass die Zäsurwirkung einer unerledigten Verurteilung - hier: des Urteils des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal vom 26. August 2020 - nicht deshalb entfällt, weil das Tatgericht von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine der zäsurbildenden Verurteilung zugrundeliegende Geldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert neben Freiheitsstrafe bestehen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2019 - 4 StR 146/19 Rn. 32 mwN), ist der Angeklagte hierdurch nicht beschwert.
  • BGH, 04.12.2025 - 4 StR 548/24

    Korrektur einer Einziehungsentscheidung (gesamtschuldnerische Haftung); keine …

    Rn. 6 Zwar hat die Strafkammer - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe verkannt, dass die Zäsurwirkung einer unerledigten Verurteilung - hier des Strafbefehls des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge vom 1. Dezember 2021 - nicht deshalb entfällt, weil das Tatgericht von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine der zäsurbildenden Verurteilung zugrundeliegende Geldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert neben einer in diesem Verfahren zu verhängenden (Gesamt-)Freiheitsstrafe bestehen zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 292/25 mwN).
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