Rechtsprechung
| BGH, 11.10.1956 - 4 StR 292/56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,6476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1957, 52
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.12.2011 - 1 StR 532/11
Strafantrag bei gemeinschaftlicher elterlicher Sorge
In Fällen gemeinschaftlicher elterlicher Sorge genügt zur Stellung eines wirksamen Strafantrags, wenn ein Elternteil den Antrag in der Form des § 158 Abs. 2 StPO stellt und der andere mündlich zustimmt oder den Handelnden zur Stellung des Strafantrags ermächtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 StR 299/93; BGH, Urteil vom 21. Juli 1981 - 1 StR 219/81; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1956 - 4 StR 292/56, JZ 1957, 67). - BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62
Rechtsmittel
Zwar würde es genügen, daß die Mutter mündlich entweder ihren Ehemann zur Strafantragstellung ermächtigt oder nachträglich seinem Antrag zugestimmt hat (BGH MDR 1957, 52 Nr. 62). - BGH, 06.08.1965 - 4 StR 388/65
Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Notzucht und der Gewaltunzucht - …
Dem Antragserfordernis genügt der Strafantrag vom 23. Dezember 1964 Bl. 1 v d.A. (BGH LM Nr. 18 zu § 185 StGB = MDR 1957, 52 Nr. 62).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.