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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1955 - 4 StR 297/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1101
BGH, 29.09.1955 - 4 StR 297/55 (https://dejure.org/1955,1101)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1955 - 4 StR 297/55 (https://dejure.org/1955,1101)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1955 - 4 StR 297/55 (https://dejure.org/1955,1101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 200
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1952 - 2 StR 309/52
    Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 297/55
    Soweit der 2. Strafsenat (BGHSt 3, 157, 160) [BGH 23.09.1952 - 2 StR 309/52] eine andere Auffassung vertreten haben sollte, kann an ihr nicht festgehalten werden.

    Diese Entscheidung, die auch im Schrifttum Widerspruch gefunden hat (Hartung, NJW 1953, 33 und Weigelt, DAR 1952, 166) bindet den erkennenden Senat nicht (§ 136 Abs. 1 GVG), weil der 2. Strafsenat in Verkehrsstrafsachen nicht mehr zuständig ist.

  • BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54

    Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers

    Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 297/55
    Schließlich kommt auch dem Umstände, daß Wittmann zu Beginn der Überholung noch nicht zu sehen war, keine entscheidende Bedeutung zu (vgl BGHSt 7, 118, 123) [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54].
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …

    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61]; 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 05.03.1957 - VI ZR 12/56

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einem überholten Linksabbieger …

    Sie nimmt in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Juni 1955 (VI ZR 88/54) - VersR 1955, 504 - und ebenso auf die Entscheidung BGHSt 8, 200 Bezug.

    In BGHSt 8, 200 fuhr der entgegenkommende Fahrer mit "grob unvernünftiger Geschwindigkeit".

  • BGH, 07.07.1959 - VI ZR 114/58

    Rechtsmittel

    Wer überholen will, muß sich Gewißheit verschaffen, daß er allen während der Durchführung seines Vorhabens etwa auftretenden Gefahren und Hindernissensicher begegnen kann (BGHSt 8, 200, 201 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - VI ZR 246/57 - VersR 1958, 770).

    Infolgedessen hatte er von vornherein darauf zu achten, daß er vor einer möglichen Begegnung mit einem solchen Fahrzeug seine rechte Fahrbahn wieder eingenommen haben würde (BGHSt 8, 200, 201) [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55].

  • BGH, 02.09.1980 - 5 StR 453/80

    Begriff des Vermögensvorteils im Sinne des § 73 StGB - Unkosten und Gewinn aus …

    Das reicht nicht aus, um bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Unklarheiten über den Umfang der Einziehung zu vermeiden (BGHSt 8, 202, 211, 212) [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55].
  • BGH, 27.05.1960 - VI ZR 91/59
    Wenn der Beklagte nun auch nicht damit zu rechnen brauchte, daß ihm aus der unübersichtlichen Kurve ein Kraftfahrer mit unvernünftig hoher Geschwindigkeit entgegenkommen würde (BGHSt 8, 200), so brachte seine Weiterfahrt Fahrzeuge des Gegenverkehrs doch auch dann in erhebliche Gefahr, wenn sich diese mit normaler Fahrgeschwindigkeit auf der für sie rechten Straßenseite näherten.
  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 25/82
    Die Rechtsauffassung eines früher zuständigen Senats kann sich nicht mehr in Entscheidungen auswirken und keine Fortdauer der Divergenz in der Zukunft begründen (vgl BSGE HZ, 49, 53; BGHZ 28, 16, 28f; BGHSt 8, 200, 203;… 11, 199,205, 19, 177, 1845 Wieczorek/Rössler/8chütze, ZPO, 2. Aufl Band V S 136 GVG RdNr B II; Kissel, OVG 5 136 RdNr 2 mwN).
  • BGH, 12.03.1962 - III ZR 19/61
    durfte der amerikanische Fahrer darauf vertrauen, daß der Kläger eich auf seine durch den Straßenzustand erzwungene Fahrweise einstellen werde (vgl BGHSt 8, 200, 203) Denn wer überholen will, muß die Fahrweise des voran fahrenden :Fahrzeugs beobachten und darf zum Überholen erst ansetzen, wenn er unzweideutig erkannt hat, daß die Fahrweise des zu Überholenden seine Überholbewegung nicht beeinträchtigen werde (Floegel-Hartung zu § 10 StVO Anm 14 mit Nachweisen)« Nach der Sachlage brauchte der amerikanische Fahrer nicht damit zu rechnen, daß ein leichtes Ausbiegen nach links, dessen Möglichkeit der nach folgende Kläger sich angesichts des Straßenzustandes jeder zeit vor Augen halten mußte, ein nachfolgendes Fahrzeug gefährden könne; er war daher auch bei Anwendung der Umsicht und Sorgfalt eines besonnenen und gewissenhaften Kraftfahrers in dieser Lage nicht gehalten, bei einem leichten, der Seitenbegrenzung folgenden Ausbiegen in den Spiegel zu schauen Ein erster Anschein spricht nicht zugunsten des Klägers, denn die feststehenden Umstände - er hebliche Geschwindigkeit beim Überholen auf feuchter Straße erklären den Unfall hinreichend auch ohne ein Verschulden des amerikanischen Fahrers.
  • OLG Bremen, 14.02.1992 - Ws 6/92

    Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe; Möglichkeit …

    Grundsätzlich soll zwar ein Angeklagter durch eine getrennte Aburteilung seiner Taten in verschiedenen Verfahren weder einen Nachteil erleiden, noch einen Vorteil erlangen (vgl. BGHSt 7, 180; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55] ; 15, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60] ; 17, 173 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 355/61] ; 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83] ; 33, 131, 132) [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84] .
  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 404/65

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Nötigung - Aufhebung eines …

    Hinsichtlich des Verbots der Schlechterstellung wird auf die Entscheidungen BGHSt 1, 252; 4, 345 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 834/52]; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 164 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 29/60]hingewiesen.
  • BGH, 06.01.1981 - 5 StR 496/80

    Erforderlichkeit einer Mengenangabe bei der Einziehung eines Betäubungsmittels

    Das reicht nicht aus, um bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Unklarheiten über den Umfang der Einziehung zu vermeiden (BGHSt 8, 202, 211, 212) [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55].
  • BGH, 13.03.1956 - VI ZR 146/55

    Rechtsmittel

  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 15/83
  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 252/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1958 - VI ZR 246/57
  • BGH, 25.09.1958 - 4 StR 273/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.04.1956 - 4 StR 56/56

    Rechtsmittel

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