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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2008 - 4 StR 298/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5650
BGH, 10.07.2008 - 4 StR 298/08 (https://dejure.org/2008,5650)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2008 - 4 StR 298/08 (https://dejure.org/2008,5650)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 4 StR 298/08 (https://dejure.org/2008,5650)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB
    Schwerer Raub durch Beisichführen eines sonstigen Mittels zum Bruch von Widerstand (einschränkende Auslegung bei objektiv ersichtlich ungefährlichen Gegenständen und Täuschungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung des Strafausspruchs aufgrund des Nichtstandhaltens der rechtlichen Bewertung der Tat als schwerer Raub nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Strafgesetzbuch (StGB)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1
    Nicht ausschließbar objektiv ungefährlicher Gegenstand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 311
  • NStZ-RR 2010, 133
  • StV 2008, 520
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB: …

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - 4 StR 298/08
    Derartige Gegenstände stellen, wie der Senat in seinem Urteil vom 5 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06 (= NStZ 2007, 332 f.) entschieden hat, kein taugliches Werkzeug oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB dar, denn bei Verwendung eines objektiv ersichtlich ungefährlichen Gegenstandes, den das Opfer nicht oder nur unzureichend sinnlich wahrnehmen kann (und soll), wird die Zwangswirkung beim Opfer zwar mittels dieses Gegenstandes, maßgeblich jedoch durch Täuschung hervorgerufen (…vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 250 Rdn. 11 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2016 - 1 Ss 80/16

    Grenze der Geringwertigkeit einer Sache

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Richter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht gelassen wurden oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (vgl. nur Senat, Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] m.w.N., insoweit in NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] nicht abgedr.).

    Dabei hält der Senat an seiner st. Rspr. fest, nach der die Grenze der Geringwertigkeit i.S.d. §§ 243 Abs. 2; 248a StGB bei 50,- Euro anzusetzen ist (Senat, Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 6, 15] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] m. zust. Anm. und ausf.

  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16

    Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose

    Das Revisionsgericht kann nur in den Fällen eingreifen, in denen Rechtsfehler vorliegen (st. Rspr. vgl. Senat, Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] [insoweit nicht abgedr.];… Senat, Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 9];… Senat, Beschl. v. 05.03.2015 - 1 Ss 8/15, juris [Rn. 5] = StV 2015, 643 [nur Ls.]).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht gelassen wurden oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (Senat, Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] [insoweit nicht abgedr.];… Senat, Beschl. v. 05.03.2015 - 1 Ss 8/15, juris [Rn. 5] = StV 2015, 643 [nur Ls.]).

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