Rechtsprechung
| BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 5 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil: Darstellungen, erforderliche Gesamtbetrachtung)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe; Anrechnung von zur Erfüllung von Bewährungsauflagen aus einer früheren Verurteilung erbrachten Leistungen
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung eines freisprechenden Urteils aus tatsächlichen Gründen; Vollständige und geordnete Darstellung des festgestellten Sachverhalts in den Urteilsgründen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 5 S. 1
Anforderungen an die Begründung eines freisprechenden Urteils aus tatsächlichen Gründen; Vollständige und geordnete Darstellung des festgestellten Sachverhalts in den Urteilsgründen - rechtsportal.de
Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe; Anrechnung von zur Erfüllung von Bewährungsauflagen aus einer früheren Verurteilung erbrachten Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12
Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an die Begründung); versuchte …
Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Deshalb muss der Tatrichter regelmäßig in einer geschlossenen Darstellung zunächst die Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106, …und vom 27. November 2014 - 3 StR 334/14, Rn. 4, jeweils mwN;… Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 267 Rn. 33). - BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98
Strafvereitelung durch Verteidiger (Hilfe zur Vorspiegelung der Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
An der in seinem Urteil vom 26. November 1998 (4 StR 207/98, insofern nicht abgedruckt in StV 1999, 153) geäußerten Rechtsauffassung, wonach im Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Revision der Staatsanwaltschaft auch die in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung unterliegt, hält der Senat nicht mehr fest (vgl. zum vergleichbaren Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Nebenklagerevision Senatsurteil vom heutigen Tag - 4 StR 45/17). - BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller …
Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
An der in seinem Urteil vom 26. November 1998 (4 StR 207/98, insofern nicht abgedruckt in StV 1999, 153) geäußerten Rechtsauffassung, wonach im Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Revision der Staatsanwaltschaft auch die in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung unterliegt, hält der Senat nicht mehr fest (vgl. zum vergleichbaren Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Nebenklagerevision Senatsurteil vom heutigen Tag - 4 StR 45/17).
- BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)
Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Sollte die Erledigung der Strafe aus dem Strafbefehl vom 14. August 2015 erst nach der Verkündung des Urteils vom 11. Februar 2016 oder bisher gar nicht eingetreten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369, 370), wäre wegen der dann bestehenden Zäsurwirkung der früheren Verurteilung vom 14. August 2015 eine weitere Gesamtstrafe aus den neuen Einzelstrafen mit der Einzelstrafe aus der Verurteilung unter II.1. - BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16
Strafverfahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion: Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Ein weiterer Rechtsfehler liegt darin, dass das Landgericht die erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen die Täterschaft des Angeklagten sprechenden Indizien (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 StR 15/04, wistra 2004, 432;… vom 1. Februar 2007 - 4 StR 474/06, Rn. 15;… vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11, Rn. 10, und vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601;… Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 33) nur formelhaft vorgenommen hat. - BGH, 24.06.2004 - 4 StR 15/04
Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch; wahlweise Verurteilung wegen Betruges …
Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Ein weiterer Rechtsfehler liegt darin, dass das Landgericht die erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen die Täterschaft des Angeklagten sprechenden Indizien (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 StR 15/04, wistra 2004, 432;… vom 1. Februar 2007 - 4 StR 474/06, Rn. 15;… vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11, Rn. 10, und vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601;… Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 33) nur formelhaft vorgenommen hat. - BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: …
Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Ein weiterer Rechtsfehler liegt darin, dass das Landgericht die erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen die Täterschaft des Angeklagten sprechenden Indizien (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 StR 15/04, wistra 2004, 432; vom 1. Februar 2007 - 4 StR 474/06, Rn. 15;… vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11, Rn. 10, und vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601;… Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 33) nur formelhaft vorgenommen hat. - BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11
Rechtsfehlerhafter Freispruch (Beweiswürdigung: Lückenhaftigkeit, mangelnde …
Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Ein weiterer Rechtsfehler liegt darin, dass das Landgericht die erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen die Täterschaft des Angeklagten sprechenden Indizien (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 StR 15/04, wistra 2004, 432;… vom 1. Februar 2007 - 4 StR 474/06, Rn. 15; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11, Rn. 10, und vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601;… Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 33) nur formelhaft vorgenommen hat. - BGH, 27.11.2014 - 3 StR 334/14
Anforderungen an die Urteilsbegründung beim Freispruch (fehlende Darlegung der …
Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Deshalb muss der Tatrichter regelmäßig in einer geschlossenen Darstellung zunächst die Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106, und vom 27. November 2014 - 3 StR 334/14, Rn. 4, jeweils mwN;… Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 267 Rn. 33). - BGH, 18.07.2007 - 2 StR 256/07
Aufklärungsrüge (Befragung eines Kindes zur Ausübung eines …
Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Der neue Tatrichter wird die Anrechnung von Leistungen, die der Verurteilte zur Erfüllung der Bewährungsauflagen aus dem Urteil vom 11. Februar 2016 erbracht hat (§ 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB), im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen haben (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07). - BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
Widersprüchliche, unklare oder lückenhafte Beweiswürdigung als vom …
- BGH, 11.11.1976 - 2 StR 572/76
Verkennung des Wesens richterlicher Überzeugungsbildung - Nichtverurteilung eines …
- BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit, …
Bei dieser Rechtsprechung handelt es sich nicht etwa nur um unverbindliche Empfehlungen zur stilistischen Abfassung eines Urteils, sondern - nicht anders als bei den Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden Urteils (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 14. September 2017 - 4 StR 303/17; vom 6. Mai 1998 - 2 StR 57/98, NStZ 1998, 475) - um gesetzliche Vorgaben des § 267 Abs. 1 bis 3 StPO, die es einzuhalten gilt. - BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22
Kartellbußgeldsache: Sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel bei der Würdigung …
Deshalb muss der Tatrichter regelmäßig in einer geschlossenen Darstellung zunächst die Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (…st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322 [juris Rn. 38];… vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 Rn. 21;… vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, juris Rn. 6 mwN; vom 14. September 2017 - 4 StR 303/17, juris Rn. 4). - BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller …
An der in seinem Urteil vom 14. Januar 2016 (4 StR 361/15) geäußerten Rechtsauffassung, wonach im Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Revision der Nebenklage auch die in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung unterliegt, hält der Senat nicht mehr fest (vgl. für den vergleichbaren Fall einer auf einen Teilfreispruch beschränkten Revision der Staatsanwaltschaft Senatsurteil vom heutigen Tag - 4 StR 303/17). - BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18
Reihenfolge der Vollstreckung (Keine Aufhebung der Gesamtstrafe bei …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es bei Aufhebung eines Teilfreispruchs auf die Revision der Staatsanwaltschaft nicht der Aufhebung der in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe bedarf, um dem neuen Tatrichter - sollte er im zweiten Rechtsgang zu einer Verurteilung gelangen - die Bildung einer neuen Gesamtstrafe zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, StV 2018, 199, 201; 4 StR 303/17, juris Rn. 12 f.). - BGH, 08.05.2019 - 1 StR 144/19
Gesamtstrafenbildung
Sollte diese Geldstrafe vollständig erst nach Verkündung des Urteils des Amtsgerichts N. vom 26. Januar 2018 bezahlt oder anderweitig vollstreckt worden sein, wäre auch sie in die Gesamtstrafe einzubeziehen gewesen, denn sowohl die dem Urteil des Amtsgerichts N. zugrundeliegenden Taten als auch die verfahrensgegenständlichen Taten sind zeitlich vor dem Erlass des Strafbefehls des Amtsgerichts K. vom 1. Juni 2016 begangen worden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 303/17 Rn. 2).
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