Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2022 - 4 StR 310/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 223 StGB; § 224 StGB; § 52 StGB
Körperverletzung (Konkurrenzen: Tateinheit, gefährliche Körperverletzung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 223 Abs. 1 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Verdrängung der Körperverletzung innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat gewürdigten Geschehens zulasten desselben Geschädigten durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung im Wege der Gesetzeseinheit; Versuchte besondere schwere räuberische Erpressung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verdrängung der Körperverletzung innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat gewürdigten Geschehens zulasten desselben Geschädigten durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung im Wege der Gesetzeseinheit; Versuchte besondere schwere räuberische Erpressung
- rechtsportal.de
Verdrängung der Körperverletzung innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat gewürdigten Geschehens zulasten desselben Geschädigten durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung im Wege der Gesetzeseinheit; Versuchte besondere schwere räuberische Erpressung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 17.05.2022 - 2 KLs 1/22
- BGH, 23.11.2022 - 4 StR 310/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.10.2013 - 3 StR 323/13
Anfechtung von Entscheidungen im Jugendstrafverfahren (Unzulässigkeit der auf die …
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 4 StR 310/22
Die Strafkammer hat die festgestellte Ohrfeige zu Recht als eine die Erheblichkeitsschwelle überschreitende körperliche Misshandlung gemäß § 223 Abs. 1 StGB und damit als Körperverletzung bewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13, NStZ-RR 2014, 11). - BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der …
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 4 StR 310/22
Sie hat aber nicht bedacht, dass die Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens zulasten desselben Geschädigten durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) im Wege der Gesetzeseinheit verdrängt wird (BGH…, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 178/19 Rn. 6; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16;… Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2). - BGH, 21.05.2019 - 1 StR 178/19
Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess: Akzeptanz durch das Tatopfer)
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 4 StR 310/22
Sie hat aber nicht bedacht, dass die Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens zulasten desselben Geschädigten durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) im Wege der Gesetzeseinheit verdrängt wird (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 178/19 Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16;… Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2). - BGH, 06.03.2018 - 2 StR 41/18
Konkurrenzen (einfache und gefährliche Körperverletzung)
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 4 StR 310/22
Sie hat aber nicht bedacht, dass die Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens zulasten desselben Geschädigten durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) im Wege der Gesetzeseinheit verdrängt wird (BGH…, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 178/19 Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16; Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2).
- BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22
Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige …
Das Landgericht hat nicht bedacht, dass die Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens zulasten derselben Geschädigten durch die rechtsfehlerfrei bejahte Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) im Wege der Gesetzeseinheit verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 310/22 Rn. 4;… Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 178/19 Rn. 6;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16;… Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2). - BGH, 10.03.2026 - 4 StR 521/25
BGH bestätigt Verurteilung wegen versuchten Totschlags nach Abiturfeier im …
Allerdings war die dem Verstorbenen anfänglich zugefügte Körperverletzung nicht in den Schuldspruch aufzunehmen, da eine einfache Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB innerhalb eines als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) zu würdigenden Geschehens zulasten desselben Geschädigten durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (hier § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) im Wege der Gesetzeseinheit verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 310/22 Rn. 4 mwN).
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