Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berechnung der dem Angeklagten zur Last gelegten Teilakte einer auf einem Gesamtvorsatz basierenden Vergewaltigung - Verletzung des Zweifelgrundsatzes bei der Annahme von jeweils einem Sexualkontakt in zwei Wochen über mehrere Jahre hinweg ohne tatsächliche Grundlage - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177; StPO § 261
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Fehlende Feststellbarkeit der einzelnen Taten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 17.10.1986 - 34 Js 217/84
- BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87
Von den somit verbleibenden achtundzwanzig Einzelakten ist jedoch noch ein Einzelakt aus folgenden Erwägungen abzuziehen: Bei sexuellen Handlungen gegenüber demselben Opfer läßt sich ein Gesamtvorsatz in der Regel nicht schon bei der ersten Tat, sondern erst für die einer gewissen Anfangszeit der Gewöhnung und Einübung nachfolgenden, nunmehr Routinecharakter tragenden Taten rechtfertigen (BGH, Beschluß vom 23. Mai 1978 - 5 StR 285/78, bei Holtz MDR 1978, 804, unter Hinweis auf BGHSt 2, 163, 167 f;… Dreher/Tröndle 43. Aufl. vor § 52 StGB Rdn. 26 a). - BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85
Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall …
Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87
Wenn hiernach eine Strafe im Bereich von zwei Jahren in Betracht kommen sollte, wird zu bedenken sein, daß der Angeklagte gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) vom 24. August 1976 bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren seine Rechte als Ruhestandsbeamter und damit auch seine Versorgungsbezüge verlieren würde (BGH StV 1985, 454). - BGH, 24.09.1984 - 3 StR 403/84
Notwendigkeit der Feststellung der Einzelfälle bei fehlendem Gesamtvorsatz - …
Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87
Eine solche Schätzung läßt zudem die Möglichkeit offen, daß der Angeklagte für Straftaten verurteilt wird, die er in Wirklichkeit gar nicht begangen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 24. September 1984 - 3 StR 403/84). - BGH, 23.05.1978 - 5 StR 285/78
Anforderungen an den Gesamtvorsatz für die Annahme einer fortgesetzten Handlung - …
Auszug aus BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87
Von den somit verbleibenden achtundzwanzig Einzelakten ist jedoch noch ein Einzelakt aus folgenden Erwägungen abzuziehen: Bei sexuellen Handlungen gegenüber demselben Opfer läßt sich ein Gesamtvorsatz in der Regel nicht schon bei der ersten Tat, sondern erst für die einer gewissen Anfangszeit der Gewöhnung und Einübung nachfolgenden, nunmehr Routinecharakter tragenden Taten rechtfertigen (BGH, Beschluß vom 23. Mai 1978 - 5 StR 285/78, bei Holtz MDR 1978, 804, unter Hinweis auf BGHSt 2, 163, 167 f;… Dreher/Tröndle 43. Aufl. vor § 52 StGB Rdn. 26 a).
- OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen …
b) Allerdings ist der Tatrichter bei einer Vielzahl von Einzeltaten, die denselben Tatbestand erfüllen sollen - gleich ob sie als einheitliche Tat gewertet werden oder ob sie tatmehrheitlich begangen worden sind - gehalten, die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, dass sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes für jede Einzeltat ergibt (BGHSt 40, 374/376 unter Verweis auf Senatsbeschluss vom 18.04.1994 - 4 StR 313/87). - BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des …
Hierbei handelt es sich (anders als in dem vom Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 7. Juli 1987 - 4 StR 313/87 - entschiedenen Fall) ersichtlich um die Feststellung eines vom Tatrichter als erwiesen angesehenen Mindestschuldumfangs. - BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, …
- BGH, 25.09.1997 - 4 StR 437/97
Zum sexuellen Missbrauch eines Kindes
Die Gesamtzahl der übrigen, im einzelnen nicht näher beschriebenen und nicht differenzierten (UA 16) Taten hat das Landgericht - wie die Revision insoweit mit Recht beanstandet - unter Verstoß gegen § 261 StPO (vgl. BGH StV 1996, 363, 364; NStZ 1994, 352, 353; 1995, 204; BGHR StPO § 261 Vermutung 2) ohne sichere Grundlage hochgerechnet (s. UA 15, 16). - BGH, 26.04.1990 - 4 StR 149/90
Sachverständiger als geeignetes Beweismittel; Bestimmung des Mindestschuldumfangs …
Es läßt sich nicht ausschließen, daß eine genauere Festlegung der Zahl der Einzelakte, die unter Anwendung des Zweifelssatzes aufgrund einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Beweisgrundlage vorzunehmen ist (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 2, § 267 I 1 Schuldumfang 3), die Strafzumessung zugunsten des Angeklagten beeinflußt hätte. - BGH, 11.02.1988 - 4 StR 17/88
Notwendigkeit der Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte in der …
Urteils Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die unter Anwendung des Zweifelssatzes vorzunehmende (BGHR StPO § 261 Vermutung 2) Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte auf einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Beweisgrundlage beruhen muß.
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