Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1984 - 4 StR 323/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Teilerfolg bei strafrechtlicher Revision des Angeklagten - Abänderung eines Strafausspruchs - Kriterien zur Wertung als minder schwerer Fall - Fehlerhafte Urteilsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76
Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 14.06.1984 - 4 StR 323/84
Das erfordert eine Abwägung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände, denn nur dadurch kann das Gesamtbild gewonnen werden, das für die Beurteilung der Frage, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder zu hart wäre, erforderlich ist (vgl. BGH GA 1976, 303/304; BGH, Urteil vom 16. November 1978 - 4 StR 373/78 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86
Strafzumessung - Bestimmung des Strafrahmens - Verabredung - Schwerer Raub - …
Im übrigen kann nach der Rechtsprechung bereits der Umstand, daß eine Tat im Versuchsstadium steckengeblieben ist, bei einer Gesamtbewertung aller Umstände ausschlaggebend dafür sein, einen minder schweren Fall zu bejahen, für dessen Bewertung der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Regelstrafrahmen nicht angemessen erscheint (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Juni 1984 - 4 StR 323/84 und vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81). - BGH, 03.10.1984 - 3 StR 407/84
Wertung einer Tat als minder schwerer Fall bei Abweichung vom Durchschnitt der …
Dabei sind alle Umstände heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (…vgl. BGH GA 1976, 303/304, BGH, Beschluß vom 14. Juni 1984 - 4 StR 323/84).
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