Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4331
BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14 (https://dejure.org/2015,4331)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2015 - 4 StR 328/14 (https://dejure.org/2015,4331)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14 (https://dejure.org/2015,4331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 201a Abs. 1 StGB
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (erforderlicher Grad der Individualisierbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Voraussetzungen des unbefugten Herstellens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 201a Abs 1 StGB vom 30.07.2004, § 201a Abs 1 Nr 1 StGB
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Voraussetzungen des unbefugten Herstellens

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 77 Abs. 3 StGB, § 154a Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 201a Abs. 1 StGB, § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • JurPC

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen im Rahmen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses

  • online-und-recht.de

    Zur Strafbarkeit wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 201a Abs. 1 Nr. 1; StGB § 77 Abs. 3
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen im Rahmen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Frauenarzt, der heimlich seine Patientinnen filmt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Heimliche Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen durch Gynäkologen - Freiheitsstrafe und Berufsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Gynäkologe - und die heimlichen Fotografien und Videos

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Frauenarzt macht heimlich Fotos während der Untersuchung und geht dafür ins Gefängnis - Unerlaubte Fotos aus dem Intimbereich sind eine Straftat

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.03.2015)

    Intimfotos: Haftstrafe für Frauenarzt rechtskräftig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Heimliche Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen durch Frauenarzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Bild- und Filmaufnahmen bestätigt

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit heimlicher Filmaufnahmen - die Norm der verbotenen Sexfilme

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 71 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | BGH: Heiml. Aufnahmen/Sexueller Missbrauch bei gynäkolog. Vorsorgeuntersuchungen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Gynäkologen wegen Filmens des Intimbereichs von Patientinnen

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.11.2013)

    Prozess um heimliche Intimfotos: Frauenarzt geht in Revision

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs von Patientinnen durch heimliche Foto- und Videoaufnahmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 391
  • NStZ-RR 2015, 141
  • NStZ-RR 2015, 366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93

    Strafantrag des Minderjährigen - Wirksamkeit - Volljährigkeit innerhalb der …

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14
    Soweit der Angeklagte in den Fällen II. 258, 419, 516, 608, 794, 948, 961, 1117, 1160, 1252, 1275 und 1445 der Urteilsgründe wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zum Nachteil minderjähriger Patientinnen verurteilt worden ist, stellt der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts nach § 154 Abs. 2 StPO aus verfahrensökonomischen Gründen ein, weil nach Aktenlage ohne ergänzende, im Freibeweisverfahren durchzuführende (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93, NJW 194, 1165) Ermittlungen nicht abschließend beurteilt werden kann, ob in diesen Fällen wirksame Strafanträge der Erziehungsberechtigten gemäß § 77 Abs. 3 StGB vorliegen.
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14
    Hinsichtlich der Nebenklägerinnen M. und L. findet eine Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten entstandenen Nebenklageauslagen nicht statt, da auch deren Rechtsmittel ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2013 - 4 StR 92/13; vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen …

    Rn. 61 ((1)) Sie hat vom Verfügungskläger als "andere Person", die sich "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" befand, eine Identifizierbarkeit für Dritte ermöglichende (vgl. zum Streitstand insofern BGH v. 26.02.2015 - 4 StR 328/14, NStZ 2015, 391) Bildaufnahmen hergestellt und diese gebraucht bzw. einer dritten Person zugänglich gemacht hat, da auch dafür die reine Zugriffsermöglichung genügt (…vgl. Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 201a Rn. 16).

    Da jedoch davon auszugehen ist, dass der Verfügungskläger in seinen Wohnverhältnissen und möglicherweise auch bei der Körperpflege durch Stationspersonal oder zumindest in den im Fragenkatalog zu Ziff. 6 geschilderten gesundheitlich bedenklichen Zuständen gefilmt worden ist, geht der Senat auch unter Beachtung des zivilprozessualen Beibringungsgrundsatzes letztlich von einem Eingriff in den engeren Kern der Privatsphäre aus - zumal gerade bei Angelegenheiten, die den Gesundheitszustand betreffen, eine eher strenge Handhabung angezeigt ist (allg. Krause/Himmelreich, in: Götting u.a., Hdb. PersönlichkeitsR, 2. Aufl. 2019, § 23 Rn. 86; von Strobl-Albeg, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 7 Rn. 59; für Filmaufnahmen von gynäkologischer Untersuchung BGH v. 26.02.2015 - 4 StR 328/14, NStZ-RR 2015, 141, vgl. allg. zum Merkmal BT-Drs.

  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 563/18

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen …

    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen dieser Vorschrift auch Bildaufnahmen unterfallen, die allein aus sich heraus eine Individualisierung der abgebildeten Person nicht ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14, NStZ 2015, 391 mwN;… SSWStGB/Bosch, 4. Aufl., § 201a Rn. 5;… LK/Valerius, StGB, 12. Aufl., § 201a Rn. 11;… S/S/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 201a Rn. 7;… Matt/Renzikowski/Altenhain, StGB, § 201a Rn. 2; Ernst, NJW 2004, 1277, 1278;… 4 5 6 Koch, GA 2005, 589, 595; Kargl, ZStW 2005, 324, 340), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 15.02.2024 - 5 StR 283/23

    Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten führen zur teilweisen …

    Deshalb gehören etwa Bildaufnahmen, auf denen die abgebildete Person für Dritte nicht identifizierbar ist, nicht zum Regelungsbereich des Kunsturhebergesetzes (vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 , BGHZ 143, 214, 228 ; vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63 , NJW 1965, 2148, 2149 mwN), können jedoch § 201a Abs. 1 StGB unterfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14 , NStZ 2015, 391;… NK-MedienStrafR/Fritzsche/Müller, KunstUrhG, § 33 Rn. 1; siehe insoweit auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 6 StR 523/23 ).

    Deshalb gehören etwa Bildaufnahmen, auf denen die abgebildete Person für Dritte nicht identifizierbar ist, nicht zum Regelungsbereich des Kunsturhebergesetzes (vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 , BGHZ 143, 214, 228 ; vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63 , NJW 1965, 2148, 2149 mwN), können jedoch § 201a Abs. 1 StGB unterfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14 , NStZ 2015, 391;… NK-MedienStrafR/Fritzsche/Müller, KunstUrhG, § 33 Rn. 1; siehe insoweit auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 6 StR 523/23 ).

    Deshalb gehören etwa Bildaufnahmen, auf denen die abgebildete Person für Dritte nicht identifizierbar ist, nicht zum Regelungsbereich des Kunsturhebergesetzes (vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 , BGHZ 143, 214, 228 ; vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63 , NJW 1965, 2148, 2149 mwN), können jedoch § 201a Abs. 1 StGB unterfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14 , NStZ 2015, 391;… NK-MedienStrafR/Fritzsche/Müller, KunstUrhG, § 33 Rn. 1; siehe insoweit auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 6 StR 523/23 ).

  • OLG Hamm, 18.03.2025 - 4 ORs 24/25

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    Rn. 24 Um die Bildaufnahme "von einer anderen Person", handelt es sich auch, wenn lediglich Körperteile - wie hier jedenfalls in Bezug auf die Oberschenkel, den unteren Bereich des Oberkörpers sowie eine Hand der Fall - abgebildet werden, solange die Person noch grundsätzlich identifizierbar ist bzw. die Bildaufnahme vom jeweiligen Tatopfer der eigenen Person zugeordnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26.02.2015, 4 StR 328/14, BeckRS 2015, 5002; BGH, Beschluss vom 05.02.2019, 3 StR 563/18, BeckRS 2019, 4015;… BeckOK StGB/Heuchemer, a.a.O., § 201a Rn. 16.2).

    Da der Rechtsgutsangriff - unabhängig von einer möglichen späteren Weitergabe oder Verbreitung der Aufnahme - bereits in der Fertigung der Bildaufnahme durch den Täter liegt, kommt es demgegenüber nicht darauf an, ob die Identifizierung der abgebildeten Person von Dritten anhand auch anderen bekannter Merkmale oder Besonderheiten vorgenommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26.02.2015, a.a.O.).

  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der …

    Erfasst ist damit der durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistete höchstpersönliche Lebensbereich (BGH Beschluss vom 26.2.2015 - 4 StR 328/14 - GesR 2015, 298;… Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl 2019, § 201a RdNr 3).
  • BGH, 01.10.2024 - 1 StR 299/24

    Verurteilung wegen Verursachung des Todes einer verschwundenen 21-Jährigen …

    § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB dient dem Schutz des durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisteten höchstpersönlichen Lebensbereichs des Einzelnen vor Eingriffen durch Bildaufnahmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 3 StR 563/18 Rn. 6 und vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14, BGHR StGB § 201a Abs. 1 Nr. 1 Bildaufnahmen 1 Rn. 6;… BT-Drucks. 15/2466, S. 1, 4, 5).
  • BGH, 05.02.2025 - 6 StR 418/24

    Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Qualifikation: Verwendung …

    Im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut ist aber jedenfalls erforderlich, dass die Bilder auf Grund hinreichend vorhandener Identifizierungsmerkmale von den jeweiligen Tatopfern der eigenen Person zugeordnet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14, NStZ 2015, 391;… Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 201a Rn. 7;… MüKo-StGB/Graf, 4. Aufl., § 201a Rn. 33;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 201a Rn. 5).
  • LG Aachen, 13.03.2025 - 52 Ks 26/24
    Eine "Bildaufnahme einer anderen Person" im Sinne des § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB liegt nur dann vor, wenn die abgebildete Person erkennbar ist, wenngleich sie für Dritte nicht identifizierbar sein muss (BGH, Beschl. v. 26.2.2015 - 4 StR 328/14, NStZ 2015, 391; BGH, NStZ-RR 2019, 143).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht