Rechtsprechung
| BGH, 12.08.2014 - 4 StR 329/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,23526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 337 StPO
Revisibilität der Strafzumessung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Eingriff des Revisionsgerichts in die Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Eingriff des Revisionsgerichts in die Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.11.2002 - 1 StR 374/02
Beweiswürdigung (lückenhafte Feststellungen; Gesamtwürdigung und Darlegung sich …
Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 4 StR 329/14
Die Begründung der Gesamtstrafe genügt auch den von der Rechtsprechung in Fällen eines relativ knappen Überschreitens der Grenze zu einer bewährungsfähigen Gesamtstrafe gestellten Anforderungen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 374/02).
- OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16
Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr; …
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Strafzumessung ist allerdings dann möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038 und Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 329/14, BeckRS 2014, 17110; OLG Hamm…, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 4 Ss 224/08, juris, Rdnr. 8). - OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig
Das Revisionsgericht ist ausnahmsweise aber dann zum Eingreifen berechtigt und verpflichtet, wenn die Strafe in einem groben Missverhältnis zum Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt bzw. wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (vgl. nur BGH, Beschl. v.12.08.2014 - 4 StR 329/14 - juris; OLG Hamm, Beschl. vom 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 - juris).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.