Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen einer nicht explizit angeklagten Handlung nur bei Vorliegen einer Fortsetzungszuammenhangs - Begründung des für die Annahme einer Fortsetzungstat erforderlichen Gesamtvorsatzes durch Entschluß zur Begehung einer Reihe gleichartiger Taten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94
Die Tat durfte aber schon nach der bisherigen Rechtsprechung - ohne daß es auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93 = NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) ankäme - nur dann Gegenstand des Urteils sein, wenn sie mit dem allein angeklagten zweiten Fall eine fortgesetzte Handlung bildete (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 10; BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 (4 StR 364/93] nicht abgedruckt>)). - BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93
Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94
Die Tat durfte aber schon nach der bisherigen Rechtsprechung - ohne daß es auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93 = NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) ankäme - nur dann Gegenstand des Urteils sein, wenn sie mit dem allein angeklagten zweiten Fall eine fortgesetzte Handlung bildete (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 10; BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 (4 StR 364/93] nicht abgedruckt>)). - BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung - …
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94
Die Tat durfte aber schon nach der bisherigen Rechtsprechung - ohne daß es auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93 = NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) ankäme - nur dann Gegenstand des Urteils sein, wenn sie mit dem allein angeklagten zweiten Fall eine fortgesetzte Handlung bildete (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 10; BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 (4 StR 364/93] nicht abgedruckt>)).
- BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94
Da auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 die Annahme eines fortgesetzten Handeltreibens zumindest in Fällen der vorliegenden Art ohnehin nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 und Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94), stellt der Senat das Verfahren bezüglich der ersten Tat ein. - BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90
Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94
Auch handelte der Angeklagte nach den vom Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen nicht im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 bis 5, 7, 8). - BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94
Da auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 die Annahme eines fortgesetzten Handeltreibens zumindest in Fällen der vorliegenden Art ohnehin nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 und Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94), stellt der Senat das Verfahren bezüglich der ersten Tat ein. - BGH, 07.12.1990 - 3 StR 326/90
Betäubungsmittel - Drogenhandel - Fortsetzungstat
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94
Auch handelte der Angeklagte nach den vom Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen nicht im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 bis 5, 7, 8). - BGH, 31.01.1989 - 5 StR 22/89
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Besonderheiten für das …
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94
Auch handelte der Angeklagte nach den vom Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen nicht im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 bis 5, 7, 8). - BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
- BGH, 17.05.1994 - 1 StR 249/94
Betäubungsmittelgesetz - § 29a BtMG
Auszug aus BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94
Dabei wird zu bedenken sein, daß diese Tat, anders als die erste, zwar nach § 29 a Abs. 1 BtMG zu behandeln ist, weil die letzten Teilmengenverkäufe erst im Oktober 1992 erfolgten und damit nach dem Inkrafttreten dieser gegenüber § 29 BtMG a.F. schärferen Vorschrift (§ 2 Abs. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluß vom 17. Mai 1994 - 1 StR 249/94); der wesentliche Teil des Handeltreibens (Ankauf des Heroin, Verkauf der überwiegenden Menge) fand jedoch bereits vor dieser Gesetzesänderung statt und darf deshalb bei der Strafbemessung nur mit dem Gewicht in Ansatz gebracht werden, das er zur Zeit der Handlung - also auf der Grundlage des milderen Gesetzes - hatte (…Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 2 Rdn. 14).
- BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal - …
Die dortigen Erwägungen zur Aufgabe der fortgesetzten Handlung gelten auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BGH NStZ 1994, 494;Senatsbeschluß vom 14. Juli 1994 - 4 StR 340/94).
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