Rechtsprechung
| BGH, 01.09.2016 - 4 StR 341/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung bei mehreren Vorverurteilungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 55 Abs. 1 StGB, § 266a Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 266a StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung der Gesamtstrafenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsrechtliche Überprüfung der Gesamtstrafenbildung
- rechtsportal.de
Revisionsrechtliche Überprüfung der Gesamtstrafenbildung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14
Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige …
Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 4 StR 341/16
Die Schuldsprüche halten der rechtlichen Überprüfung noch stand (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung: BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341, 342 f., zu § 266a StGB: BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, denen angesichts der hier vorliegenden Umstände, insbesondere im Hinblick auf das vollumfängliche Geständnis des als Geschäftsführer von GmbHs erfahrenen und mehrmals einschlägig vorbestraften Angeklagten sowie die Angaben der Insolvenzverwalter noch genügt ist). - BGH, 07.03.2012 - 1 StR 662/11
Verhältnis des Betruges zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 4 StR 341/16
Denn ungeachtet der Frage nach der Beendigung einer Tat nach § 266a Abs. 1 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 StR 662/11, NStZ 2012, 510, 511) bildet in einem solchen Fall nur die (zeitlich) erste Vorverurteilung eine Zäsur mit der Folge, dass eine später begangene Straftat gesamtstrafenrechtlich so zu betrachten ist, als ob sie nach der (aus der ersten und zweiten Vorverurteilung gewissermaßen zusammengesetzten) ersten und einzigen Vorverurteilung begangen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, StraFo 2013, 345 f.; vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82 f.). - BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen …
Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 4 StR 341/16
Die Schuldsprüche halten der rechtlichen Überprüfung noch stand (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung: BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341, 342 f., zu § 266a StGB: BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, denen angesichts der hier vorliegenden Umstände, insbesondere im Hinblick auf das vollumfängliche Geständnis des als Geschäftsführer von GmbHs erfahrenen und mehrmals einschlägig vorbestraften Angeklagten sowie die Angaben der Insolvenzverwalter noch genügt ist). - BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot (Aufhebung einer …
Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 4 StR 341/16
Denn ungeachtet der Frage nach der Beendigung einer Tat nach § 266a Abs. 1 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 StR 662/11, NStZ 2012, 510, 511) bildet in einem solchen Fall nur die (zeitlich) erste Vorverurteilung eine Zäsur mit der Folge, dass eine später begangene Straftat gesamtstrafenrechtlich so zu betrachten ist, als ob sie nach der (aus der ersten und zweiten Vorverurteilung gewissermaßen zusammengesetzten) ersten und einzigen Vorverurteilung begangen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, StraFo 2013, 345 f.; vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82 f.). - BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung der ersten Verurteilung bei …
Auszug aus BGH, 01.09.2016 - 4 StR 341/16
Denn ungeachtet der Frage nach der Beendigung einer Tat nach § 266a Abs. 1 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 StR 662/11, NStZ 2012, 510, 511) bildet in einem solchen Fall nur die (zeitlich) erste Vorverurteilung eine Zäsur mit der Folge, dass eine später begangene Straftat gesamtstrafenrechtlich so zu betrachten ist, als ob sie nach der (aus der ersten und zweiten Vorverurteilung gewissermaßen zusammengesetzten) ersten und einzigen Vorverurteilung begangen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, StraFo 2013, 345 f.; vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82 f.).
- BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit …
An ihrer bisherigen Rechtsprechung, stattdessen an das Erlöschen der Beitragspflicht anzuknüpfen (so noch zu Abs. 1: BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 11;… Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13 Rn. 17;… vom 7. März 2012 - 1 StR 662/11 Rn. 4;… vom 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10 Rn. 19;… vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 166/08 Rn. 41 …und vom 27. September 1991 - 2 StR 315/91 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. September 2016 - 4 StR 341/16 Rn. 5;… zu Abs. 2 Nr. 2: Beschluss vom 7. März 2012 - 1 StR 662/11 Rn. 4;… Nachweise zu dieser Auffassung in der obergerichtlichen Rspr. und Literatur im Anfragebeschluss des Senats vom 13. November 2019 Rn. 10), halten der Senat und auch die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht länger fest. - BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19
Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt bei Taten nach § 266a Abs. 1 StGB Beendigung erst ein, wenn die Beitragspflicht erloschen ist (BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 11;… Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13 Rn. 17;… vom 7. März 2012 - 1 StR 662/11 Rn. 4;… vom 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10 Rn. 19;… vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 166/08 Rn. 41 …und vom 27. September 1991 - 2 StR 315/91 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. September 2016 - 4 StR 341/16 Rn. 5).- 2. Strafsenat: Beschluss vom 27. September 1991 - 2 StR 315/91 Rn. 6 (tragend); - 4. Strafsenat: Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13 Rn. 17 (tragend); vgl. zudem Beschluss vom 1. September 2016 - 4 StR 341/16 Rn. 5 (nicht tragend); - 5. Strafsenat: Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 166/08 Rn. 41 (nicht tragend).
- BGH, 02.07.2020 - 4 ARs 1/20
Vorenthaltens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung …
Der beabsichtigten Entscheidung des 1. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (…tragend: Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13 Rn. 17; nicht tragend: Beschluss vom 1. September 2016 - 4 StR 341/16 Rn. 5).
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