Rechtsprechung
| BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 306 StGB; § 46 StGB
Brandstiftung (Konkurrenzen: natürliche Handlungseinheit; Strafzumessung: Verneinung eines minder schweren Falls, gesetzlich vertypte Strafmilderungsgründe) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Annahme von zwei selbständigen real konkurrierenden Taten der versuchten Brandstiftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Annahme von zwei selbständigen real konkurrierenden Taten der versuchten Brandstiftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 30.04.2021 - 1 Ks 5120 Js 28835/20
- BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17
Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21
b) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn liegt vor, wenn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 ? 1 StR 41/17 und vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15; jeweils mwN). - BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15
Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21
b) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn liegt vor, wenn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 ? 1 StR 41/17 und vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15; jeweils mwN). - BGH, 05.05.2021 - 3 StR 107/21
Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier: Herbeiführen …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen eines oder mehrerer gesetzlich vertypter Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2005 - 4 StR 173/05; vom 21. Juli 2015 - 2 StR 24/15 und vom 5. Mai 2021 - 3 StR 107/21).
- BGH, 21.07.2015 - 2 StR 24/15
Schwerer Raub (Verhältnis von minder schwerem Fall und typisiertem …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen eines oder mehrerer gesetzlich vertypter Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2005 - 4 StR 173/05; vom 21. Juli 2015 - 2 StR 24/15 und vom 5. Mai 2021 - 3 StR 107/21). - BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
Rüge der Verletzung materiellen Rechts und Beanstandung des Verfahrens …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21
b) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn liegt vor, wenn bei einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 ? 1 StR 41/17 und vom 24. März 2015 - 4 StR 52/15; jeweils mwN). - BGH, 07.06.2005 - 4 StR 173/05
Minder schwerer Fall bei der Vergewaltigung (Erörterungsmangel bei mehreren …
Auszug aus BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen eines oder mehrerer gesetzlich vertypter Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2005 - 4 StR 173/05; vom 21. Juli 2015 - 2 StR 24/15 und vom 5. Mai 2021 - 3 StR 107/21).
- BGH, 27.04.2023 - 4 StR 473/22
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (alte Fassung; von dem Kind …
a) Eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellrechtlichen Sinn ist dann gegeben, wenn bei einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen die einzelnen Betätigungakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind und zwischen ihnen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 4 StR 347/21 Rn. 4; Urteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46, 47). - BGH, 03.05.2022 - 3 StR 105/22
Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung der Durchfuhr von der Ein- und Ausfuhr
Rn. 4 b) Die Einfuhr und die auf demselben Tatentschluss beruhende Ausfuhr von Betäubungsmitteln bilden eine natürliche Handlungseinheit und damit eine Tat im materiellen Sinne (…MüKoStGB/Oğlakcıoğlu, 4. Aufl., § 29 BtMG Rn. 716;… Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 778;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1014; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 3 StR 58/21, juris Rn. 1 f.; zur natürlichen Handlungseinheit s. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 4 StR 347/21, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 18.12.2024 - 5 StR 538/24
Natürliche Handlungseinheit bei sexuellen Übergriffen
Der während seines Aufenthalts mehrfach geäußerte Wunsch, mit der Nebenklägerin sexuell zu verkehren, verbindet die sexuellen Übergriffe und die auf eine Beruhigung der Lage gerichteten Nötigungshandlungen des Angeklagten auch subjektiv (vgl. zu den Anforderungen an eine natürliche Handlungseinheit z. B. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2023 - 4 StR 473/22, NStZ-RR 2023, 203; vom 8. Dezember 2021 - 4 StR 347/21 Rn. 4), zumal sich in der gewissen Sprunghaftigkeit seines Verhaltens lediglich die akute schizophrene Symptomatik manifestierte.
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