Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1995 - 4 StR 349/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einziehung - Wert der Sache - Strafzumessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84
Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die …
Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 4 StR 349/95
Von der ausdrücklichen Erörterung des Gewichts der Vermögenseinbuße im Rahmen der Strafzumessung konnte hier auch nicht ausnahmsweise abgesehen werden, denn es ist nicht festgestellt, daß das Tatfahrzeug so geringwertig war, daß seine Einziehung sich schon deshalb nicht strafmildernd auswirken konnte (vgl. BGH NStZ 1985, 362). - BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88
Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der …
Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 4 StR 349/95
Der Ausspruch über die wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängte Einzelstrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe und der Gesamtstrafenausspruch haben keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht ersichtlich, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16;Senatsbeschluß vom 16. März 1995 - 4 StR 105/95). - BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87
Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von …
Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 4 StR 349/95
Der Ausspruch über die wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängte Einzelstrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe und der Gesamtstrafenausspruch haben keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht ersichtlich, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16;Senatsbeschluß vom 16. März 1995 - 4 StR 105/95). - BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95
Strafänderung - Strafänderungsgrund - Strafmilderung - Strafzumessung - Wert der …
Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 4 StR 349/95
Der Ausspruch über die wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängte Einzelstrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe und der Gesamtstrafenausspruch haben keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht ersichtlich, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16;Senatsbeschluß vom 16. März 1995 - 4 StR 105/95). - BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87
Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 4 StR 349/95
Der Ausspruch über die wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängte Einzelstrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe und der Gesamtstrafenausspruch haben keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht ersichtlich, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16;Senatsbeschluß vom 16. März 1995 - 4 StR 105/95).
- BGH, 17.10.1995 - 4 StR 549/95
Strafmildernde Berücksichtigung - Wert - Eingezogener Gegenstand
Der Ausspruch über die Freiheitsstrafe hat keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht ersichtlich, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; Senatsbeschlüssevom 16. März 1995 - 4 StR 105/95 und13. Juli 1995 - 4 StR 349/95). - BGH, 06.02.1996 - 4 StR 727/95
Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls
Hierbei ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten, den Wert des eingezogenen Pkw zu berücksichtigen (…vgl. BGHR § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12; Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 1995 - 4 StR 349/95 und vom 17. Oktober 1995 - 4 StR 549/95), sofern dieser nicht so geringwertig ist, daß die Einziehung sich schon deshalb nicht strafmildernd auswirken kann (vgl. BGH NStZ 1985, 362).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.