Rechtsprechung
| BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung weiterer noch nicht abgeurteilter Straftaten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 3 StGB, § 177 StGB 1998, § 267 StPO
Strafschärfende Berücksichtigung weiterer nicht abgeurteilter Straftaten - IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessungserwägungen nach Schuldspruch wegen Vergewaltigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessungserwägungen nach Schuldspruch wegen Vergewaltigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 10.03.2017 - 41 KLs 1/16
- BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 233
- NStZ-RR 2019, 38
- NStZ-RR 2019, 39
- StV 2019, 443 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17
Diese Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB die Begehung der Tat als solche straferschwerend gewertet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466; vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 76). - BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17
Diese Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB die Begehung der Tat als solche straferschwerend gewertet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466; vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 76). - BGH, 20.07.2010 - 3 StR 218/10
Ablehnung eines Beweisantrags (Beweisermittlungsantrag; Antrag aufs Geratewohl; …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17
Diese Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB die Begehung der Tat als solche straferschwerend gewertet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466; vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 76).
- BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95
Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17
Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 StR 68/13, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 25; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister, NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, NStZ 1995, 439). - BGH, 09.10.2003 - 4 StR 359/03
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Verfolgungsverjährung; Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17
Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 StR 68/13, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 25; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister, NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, NStZ 1995, 439). - BGH, 22.05.2013 - 2 StR 68/13
Strafzumessung bei Serienstraftaten (Berücksichtigung weiterer Straftaten nur bei …
Auszug aus BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17
Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 StR 68/13, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 25; vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, bei Pfister, NStZ-RR 2004, 353, 359 Nr. 37; vom 12. Mai 1995 - 3 StR 179/95, NStZ 1995, 439).
- BGH, 22.09.2021 - 6 StR 229/21
Vergewaltigung (erteilte Zustimmung: erkennbare Willensänderung; Nichtverwendung …
Das neue Tatgericht ist nicht an der Prüfung gehindert, ob Anlass besteht, von der Regelwirkung des § 177 Abs. 6 StGB abzuweichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21.Dezember 2017 - 4 StR 351/17; vom 12. Februar 2020 - 2 StR 5/20; vom 14. Januar 2021 - 4 StR 468/20). - BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
Konkurrenzen bei Deliktsserie und mittelbarer Täterschaft; Betrug durch ärztliche …
Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Strafzumessung ebenfalls darauf abstellen wollen, dass die Angeklagte zu 2. unter Einsatz eines Leuchtkastens systematisch Unterschriften von Patienten auf Heilmittelverordnungen aufbrachte, die diese tatsächlich nicht unterschrieben hatten, wird es in den Blick zu nehmen haben, dass die strafschärfende Berücksichtigung weiterer Straftaten erfordert, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abgeschätzt werden können und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 4 StR 351/17 Rn. 4;… vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13 Rn. 4 jeweils mwN). - BGH, 24.04.2018 - 4 StR 60/18
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung anderer noch nicht abgeurteilter …
Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat; dies gilt allerdings nur, wenn diese Taten prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass sie in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 4 StR 351/17; vom 7. August 2014 - 3 StR 438/13, NJW 2014, 3259 jeweils mwN).
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