Rechtsprechung
| BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53
Auf eine diesbezügliche Unterlassung kann die Revision jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gestützt werden (BGHSt 1, 39; BGH v. 12. September 1951 - 1 StR 372/51). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53
Die Revision sagt nicht, auf welchem Wege das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hatte versuchen, insbesondere welche anderen Beweismittel der Tatrichter zur weiteren Erforschung der Wahrheit hätte benützen sollen (BGHSt 2, 168). - BGH, 28.05.1953 - 4 StR 148/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53
Die Belehrung ist im Interesse des Zeugen, nicht in dem des Angeklagten vorgeschrieben (vgl. auch BGH v. 28. Mai 1953 - 4 StR 148/53).
- RG, 08.12.1936 - 1 D 869/36
1. Was ist im § 164 StGB. unter einer "Behörde" und einem "behördlichen …
- BGH, 31.03.1953 - 1 StR 584/52
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Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53
Jedenfalls handelt derjenige nicht zum Zwecke der Interessenwahrung, der nicht den Willen dazu hat, sondern dem anderen nur schaden oder ihn in seinem Fortkommen hindern will (RG JW 1923, 380; vgl. BGH v. 31. März 1953 - 1 StR 584/52, MDR 1953, 401). - BGH, 12.09.1951 - 1 StR 372/51
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Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53
Auf eine diesbezügliche Unterlassung kann die Revision jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gestützt werden (BGHSt 1, 39; BGH v. 12. September 1951 - 1 StR 372/51). - RG, 08.04.1937 - 2 D 141/37
Zum Begriffe der vorsätzlichen falschen Anschuldigung (§ 164 Abs. 5 StGB.).
Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53
Damit sollte ersichtlich gesagt werden: Der Angeklagte habe im Zeitpunkt der Tat mit der Möglichkeit gerechnet, dass der geäusserte Verdacht falsch sei; er habe die ausgesprochenen Verdächtigungen aber auch für diesen Fall gewollt (vgl. RGSt 71, 167, 171). - RG, 07.06.1929 - I 275/29
Was ist in §§ 337, 344 Abs. 1 StPO. unter dem "Urteil" zu verstehen?
Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53
Dieser unbedingte Revisionsgrund ist nur dann gegeben, wenn ein Urteil hinsichtlich der abgeurteilten strafbaren Handlung überhaupt keine Gründe enthält; nicht aber dann, wenn die Gründe, wie die Revision geltend macht, unvollständig oder fehlerhaft sind (RGSt 63, 184, 187). - BGH, 07.05.1951 - 3 StR 152/51
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Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 4 StR 352/53
Es ist ausgeschlossen, dass im Fall eines Hinweises ein dem Angeklagten günstigeres Ergebnis erzielt worden wäre (vgl. BGH v. 7. Mai 1951 - 3 StR 152/51).
- BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70
Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch - …
Der Bundesgerichtshof hat sie auch wiederholt als solche bezeichnet (BGHSt 12, 311, 315; BGH Urteile vom 27. August 1953 - 4 StR 352/53 - 26. März 1954 - 2 StR 658/53 - 8. November 1956 - 4 StR 304/56 - 19. Dezember 1952. - 3 StR 118/52 - S. 87). - BGH, 09.12.1958 - 1 StR 540/58
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Die aufgestellte Behauptung ist unwahr; der Glaube des Angeklagten an ihre Wahrheit oder an ihre Erweislichkeit ist ohne Bedeutung (BGH 1 StR 277/57 vom 28. Februar 1958 S. 24 unter Hinweis auf RGSt 65, 422, 425; 69, 80, 81; BGH 4 StR 352/53 vom 27. August 1953). - BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 2/61
Rechtsmittel
Etwaige Mängel der Begründung oder Widersprüche im Urteil, welche die Revision geltend macht, sind sachlich-rechtliche Fehler, stehen dem Fehlen der Urteilsgründe nach § 338 Nr. 7 StPO aber nicht gleich (…BGH Urt. v. 19. Dezember 1952 - 3 StR 118/52 - S. 87; 27. August 1953 - 4 StR 352/53 - 8. November 1956 - 4 StR 304/56 -). - BGH, 01.10.1953 - 4 StR 342/53
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Angeklagter überdies in seinen prozessualen Rechten selbst dann nicht betroffen, wenn die Belehrung des Zeugen unrichtig ist oder ganz unterbleibt, denn die Vorschrift des § 55 StPO dient ausschliesslich dem Interesse des Zeugen und nicht des des Angeklagten (BGHSt 1, 39 f; BGH vom 28. Mai 1953 - 4 StR 148/53 undvom 27. August 1953 - 4 StR 352/53).
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