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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42487
BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18 (https://dejure.org/2018,42487)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2018 - 4 StR 356/18 (https://dejure.org/2018,42487)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2018 - 4 StR 356/18 (https://dejure.org/2018,42487)
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  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen einer begründeten Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Wiederholungsgefahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Wiederholungsgefahr

  • IWW

    § 64 StGB, § 62 StGB, § 67b Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei bestehender Gefahr der wiederholten Begehung von Straftaten mit erheblichem Gewicht zur Finanzierung seiner Cannabisabhängigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 62 ; StGB § 64
    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei bestehender Gefahr der wiederholten Begehung von Straftaten mit erheblichem Gewicht zur Finanzierung seiner Cannabisabhängigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 75
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 374/93

    Revision gegen den Freispruch vom Vorwurf des Totschlags, des Vollrausches und …

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
    Für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hingegen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die "begründete' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten erforderlich (BGH, Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93, NStZ 1994, 30, 31;… ebenso Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 64 Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91); es muss mit einer Wiederholung "zu rechnen' (BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18), dies muss "konkret (zu) besorgen' sein (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, NStZ-RR 2008, 234; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 Ss 170/10).

    Die bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht (BGH, Urteil vom 21. September 1993 aaO;… Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3;… Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 2 StR 608/96, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).

  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne, …

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
    Die Beschränkung ist wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 1 StR 416/17, Rn. 14;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 318 Rn. 25 i.V.m. 24).
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18

    Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung …

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
    Denn ausweislich der Revisionsbegründung beanstandet die Staatsanwaltschaft ausschließlich die Ablehnung dieser Maßregel (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 mwN).
  • BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer …

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
    Da das Gewicht des mit der Unterbringungsanordnung einhergehenden Eingriffs maßgeblich von der Frage der Vollstreckung der Maßregel abhängt, hätte die Strafkammer jedoch vorrangig prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 1 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10, NStZ 2010, 692).
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 248/18

    Darlegung der hangbedingten Gefährlichkeit nach provozierter Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
    Für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hingegen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die "begründete' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten erforderlich (BGH, Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93, NStZ 1994, 30, 31;… ebenso Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 64 Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91); es muss mit einer Wiederholung "zu rechnen' (BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18), dies muss "konkret (zu) besorgen' sein (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, NStZ-RR 2008, 234; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 Ss 170/10).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 148/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose)

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
    Für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hingegen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die "begründete' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten erforderlich (BGH, Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93, NStZ 1994, 30, 31;… ebenso Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 64 Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91); es muss mit einer Wiederholung "zu rechnen' (BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18), dies muss "konkret (zu) besorgen' sein (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, NStZ-RR 2008, 234; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 Ss 170/10).
  • BGH, 06.12.1996 - 2 StR 608/96

    Voraussetzung der Maßregel des § 64 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
    Die bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht (BGH…, Urteil vom 21. September 1993 aaO;… Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 2 StR 608/96, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 611/90
    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
    Die bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht (BGH…, Urteil vom 21. September 1993 aaO; Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3;… Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 2 StR 608/96, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 141/91

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Ablehnung des staatsanwaltschaftlichen …

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
    Für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hingegen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die "begründete' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten erforderlich (BGH, Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93, NStZ 1994, 30, 31;… ebenso Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 64 Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91); es muss mit einer Wiederholung "zu rechnen' (BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18), dies muss "konkret (zu) besorgen' sein (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, NStZ-RR 2008, 234; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 Ss 170/10).
  • OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefahr der künftigen Begehung …

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
    Für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hingegen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die "begründete' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten erforderlich (BGH, Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93, NStZ 1994, 30, 31;… ebenso Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 64 Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91); es muss mit einer Wiederholung "zu rechnen' (BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18), dies muss "konkret (zu) besorgen' sein (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, NStZ-RR 2008, 234; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 Ss 170/10).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.06.2022 - 1 KLs 14 Js 2407/21

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung; besonders …

    Dieser Zusammenhang liegt aber nur dann vor, wenn die Tat ihre Wurzeln in dem Hang findet, also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat, wobei sich die hangbedingte Gefährlichkeit des Täters in der Tat äußern muss (vgl. BGH NJW 1990, 3282 (3283); NStZ-RR 2014, 75; 2019, 75; 2021, 244; BeckRS 2018, 36954; 2021, 12900).
  • LG Regensburg, 17.01.2024 - 5 KLs 510 Js 8308/22

    Untersuchungshaft, Einlassung des Angeklagten, Vorwegvollzug, festgestellter …

    Ein solcher symptomatischer Zusammenhang liegt vor, wenn die Tat ihre Wurzeln in dem Hang findet, also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat; die hangbedingte Gefährlichkeit des Täters muss sich in der Tat äußern (BGH NJW 1990, 3282 (3283); NStZ-RR 2014, 75; 2019, 75; 2021, 244; 2022, 41; BeckRS 2018, 36954; 2021, 12900).

    Erforderlich ist die begründete oder naheliegende Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten (BGH BeckRS 2018, 32647; NStZ-RR 2020, 170; BeckRS 2021, 23928) (…BeckOK StGB/Ziegler, 59. Ed. 1.11.2023, StGB § 64 Rn. 15).

  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21

    Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit …

    Den Urteilsgründen lässt sich auch in ihrem Gesamtzusammenhang nicht entnehmen, aufgrund welcher Umstände das Landgericht von einer "begründeten' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer hangbedingter Straftaten durch den Angeklagten (zum Maßstab vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2018 - 4 StR 356/18 Rn. 10 mwN) ausgeht.
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten …

    Rn. 134 Erforderlich für diese Prognose ist die begründete Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten, wobei mit einer Wiederholung zu rechnen, dies also konkret zu besorgen und nicht nur mit geringer Wahrscheinlichkeit denkbar sein muss (BGH, Beschluss 22.11.2018 - 4 StR 356/18).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    a) Die Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 64 Satz 1 StGB setzt die "begründete' bzw. "naheliegende' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten voraus (BGH, Urteile vom 22. November 2018 - 4 StR 356/18 Rn. 10 mwN …und vom 11. Dezember 1990 - 1 StR 611/90 Rn. 4;… Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 Rn. 6), wobei die Frage der Wiederholungsgefahr aufgrund einer umfassenden Gesamtabwägung zu beantworten ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 4 StR 367/19 Rn. 6 …und vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 Rn. 11).
  • OVG Bremen, 25.08.2026 - 2 LA 187/24

    Ausländerrecht- Ausweisungsverfügung und Einreise- und Aufenthaltsverbot, …

    Denn die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt voraus, dass eine nicht lediglich geringe, sondern konkret zu besorgende Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten besteht (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2018 - 4 StR 356/18, juris Rn. 10).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Dabei bedarf es des Vorliegens einer begründeten Wahrscheinlichkeit, sprich es muss die Begehung entsprechender Taten konkret zu besorgen sein, die bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht (BGH, Urt. v. 22.11.2018 - 4 StR 356/18; BeckRS 2018, 32647).
  • LG Kassel, 08.03.2021 - 3640 Js 38463/18
    (BGH Urt. v. 22.11.2018 - 4 StR 356/18, BeckRS 2018, 32647), d.h. es muss mit einer Wiederholung zu rechnen sein.
  • OVG Bremen, 07.10.2022 - 2 LA 49/22

    Ausweisung; Eigentumsdelikte; Wiederholungefahr; Betäubungsmittelabhängigkeit; …

    Im Gegenteil: Die (weitere) Unterbringung in einer Erziehungsanstalt setzt gerade voraus, dass aktuell (immer noch) eine nicht lediglich geringe, sondern konkret zu besorgende Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten besteht (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2018 - 4 StR 356/18, juris Rn. 10).
  • OVG Bremen, 18.08.2025 - 2 LA 19/25

    Abänderungsbescheid; Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist; Ausweisung; …

    Die (weitere) Unterbringung in einer Entzugsanstalt setzt gerade voraus, dass aktuell (immer noch) eine nicht lediglich geringe, sondern konkret zu besorgende Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten besteht (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2018 - 4 StR 356/18, juris Rn. 10).
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