Rechtsprechung
| BGH, 30.09.2008 - 4 StR 359/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB
Schwerer Raub (Werkzeug und Mittel; Abgrenzung von der Täuschung); Diebstahl mit Waffen (Werkzeug und Mittel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 244 Abs. 1; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
- Wolters Kluwer
Scheinwaffen als "Werkzeug oder Mittel" im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1b Strafgesetzbuch (StGB)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 95
- NStZ-RR 2010, 132
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06
Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB: …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 4 StR 359/08
Dann steht die Täuschung und nicht - wie erforderlich - die Drohung im Vordergrund (BGH NStZ 2007, 332, 333).Dann steht die Täuschung und nicht - wie erforderlich - die Drohung im Vordergrund (BGH NStZ 2007, 332, 333 = JR 2007, 379 m. Anm. Kudlich m.w.N.;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB 55. Aufl. § 250 Rdn. 10 a).
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