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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,326
BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68 (https://dejure.org/1968,326)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1968 - 4 StR 36/68 (https://dejure.org/1968,326)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1968 - 4 StR 36/68 (https://dejure.org/1968,326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur eindeutigen Aufklärung des Sachverhalts - Stufenverhältnis zwischen Verführung und Notzucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 154
  • NJW 1968, 1888
  • NJW 1969, 147 (Ls.)
  • MDR 1968, 773
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68
    Ist es so, und das ist immer vorab zu prüfen, daß diese Verhaltensweisen in einem "Stufenverhältnis" (vgl. BGHSt 9, 390, 397) [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56], im Verhältnis des "Mehr oder Weniger" (…Peters, Strafprozeß, 1966, S. 247 ff) zueinander stehen, wie dies z.B. im Verhältnis von Versuch und Vollendung, einfachem und schwerem Diebstahl, uneidlicher Falschaussage und Meineid der Fall ist, daß also der Tatbestand des in Betracht kommenden leichteren Gesetzes in vollem Umfang festgestellt, nur die Aufklärung einer Erschwerung nicht möglich gewesen ist, so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" aus dem leichteren Gesetz zu verurteilen (vgl. BGHSt 11, 100 ff; 15, 63, 66 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60]; BayObLG …

    Sie ist nur zulässig, wenn, wie z.B. bei Diebstahl und Hehlerei (BGHSt 1, 302, 304) [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51], Raub und räuberischer Erpressung (BGHSt 5, 280, 281) [BGH 12.01.1954 - 1 StR 631/53], die möglichen Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sind (vgl. HGSt 68, 257; BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 26, 28 [BGH 17.10.1957 - 4 StR 73/57]; 16, 184, 186 [BGH 26.07.1961 - 2 StR 190/61]; 20, 100, 101) [BGH 06.11.1964 - 6 StE 1/64].

    Auf den Sonderfall des sogenannten "Auffangtatbestandes" (vgl. BGHSt 9, 390 ff) braucht hier nicht näher eingegangen zu werden.

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 109/51
    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68
    Bis zum Beweis des Gegenteils ist die Unbescholtenheit als vorhanden anzunehmen (BGH NJW 1951, 530).

    Im übrigen wäre sein Vorsatz nur ausgeschlossen gewesen, wenn er die Bescholtenheit mit Bestimmtheit angenommen hätte; bloße Zweifel an der Unbescholtenheit hätten also nicht einmal genügt (BGH NJW 1951, 530).

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …

    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68
    Ist das nicht der Fall, so muß der Tatrichter beiden (allen) Möglichkeiten gegenüber von dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" Gebrauch machen und freisprechen (vgl. BGH Urteil vom 20. Mai 1958 - 5 StR 101/58 - bei Dallinger MDR 1958, 739; BGHSt 15, 88, 99, 100 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; Eberh.
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 318/89

    Aids II - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), 'lebensgefährdend', § 229 StGB …

    Eine Wahlfeststellung auf rechtlicher Grundlage für jeweils einen der beiden Zeitpunkte zwischen Vollendung und Versuch scheidet aus (vgl. BGHSt 22, 154, 156; 23, 203, 205;… Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 1 Rdn. 111; Schmoller, Alternative Tatsachenaufklärung im Strafrecht, S. 170), da hier ein Stufenverhältnis, nämlich ein Verhältnis des Mehr oder Weniger, vorliegt.
  • BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76

    entwendete Kunstgegenstände - Wahlfeststellung; § 253 StGB, Vermögensschaden

    Bei Verschiedenartigkeit der in Betracht kommenden Straftatbestände müssen die Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sein (BGHSt 9, 390; 22, 154).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Ein solches Verhältnis hat der Senat ferner zwischen Verführung (§ 182 StGB) und Vergewaltigung (§ 177 StGB) bejaht (BGHSt 22, 154).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe …

    Stehen die Verhaltensweisen in einem "Stufenverhältnis", also im Verhältnis des "Mehr oder Weniger", so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" aus dem leichteren Gesetz zu verurteilen; schließen sich die Verhaltensweisen gegenseitig aus, so kommt eine Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage in Betracht, wenn die mehreren möglichen Taten rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sind; liegen beide Voraussetzungen nicht vor, so muß - von dem Sonderfall des "Auffangtatbestandes" abgesehen - regelmäßig freigesprochen werden (so zuletzt BGHSt 22, 154, 156 [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68] mit zahlr. Nachw.).

    Ein Stufenverhältnis in dem Sinne, daß der dem Angeklagten günstigere Sachverhalt als ein Minus in dem sonst in Betracht kommenden ungünstigeren Sachverhalt bereits enthalten wäre (BGHSt 9, 590, 397; 11, 100, 101 [BGH 07.11.1957 - 4 StR 519/57]; 22, 154, 156), [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68]besteht zwischen Mittäterschaft und Beihilfe nicht.

    Besteht aber zwischen Mittäterschaft und Beihilfe kein Stufenverhältnis im dargelegten Sinne, so läge an sich die Zulässigkeit einer Wahlfeststellung nahe (BGHSt 22, 154, 156) [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68].

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen …

    Dies folgt aus den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für Fälle von Verurteilungen auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage entwickelt hat (vgl. BGHSt 11, 100; 13, 70; 22, 154; 31, 136;… Eser aaO § 1 Rdn. 95).
  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

    Kann - von der im vorliegenden Fall eindeutig festgestellten Körperverletzung einmal abgesehen - vom Tatrichter, wie hier, trotz Ausschöpfung aller verfügbarer Erkenntnisquellen eine eindeutige Tatfeststellung nicht getroffen werden (vgl. BGHSt 12, 386 [388]), kommt eine Verurteilung nur in Betracht, wenn entweder die festgestellten mehreren möglichen Verhaltensweisen in einem sog. "Stufenverhältnis" zueinander stehen oder die Voraussetzungen für eine Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage vorliegen oder der Sonderfall des sog. "Auffangtatbestandes" gegeben ist (vgl. BGHSt 22, 154 [156] m. Nachw.; BGHSt 23, 203 [204]).

    Weder die im Schrifttum geübte Kritik (vgl. u.a. Deubner NJW 1967, 738; Dreher MDR 1970, 369;… Tröndle in LK 9. Aufl. Nach § 2 StGB Rn. 37; auch Hruschka zuletzt NJW 1971, 1392) noch die Ausführungen der Revision geben, jedenfalls für den vorliegenden Fall, Veranlassung, von diesem auch in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 22, 154 [156]; 23, 203 [204]; 23, 360) anerkannten Erfordernis abzugehen.

  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher …

    Es müssen im Wesen gleiche oder ähnliche Rechtsgüter verletzt sein (BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 22, 154, 156 [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68]mit Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.1975 - Ss 55/75
    aa) Diese Voraussetzung wird von der Rechtsprechung als rechtsethische und psychologische "Gleichwertigkeit" (z. B. BGHSt 9, 390 [394] = NJW 1957, 71; BGHSt 11, 26 [28] = NJW 1957, 1933; BGHSt 26, 100f. = NJW 1965, 407; BGHSt 21, 152 [153] = NJW 1967, 359; BGHSt 22, 154 [156] = NJW 1968, 1888; BGH, NJW 1974, 804 [805]), "Vergleichbarkeit" (BGHSt 22, 12 [14] = NJW 1968, 659) oder "Gleichartigkeit" (BGHSt 23, 360 = NJW 1971, 62) näher umschrieben.

    Unter rechtsethischem Gesichtspunkt müssen die in Betracht kommenden Taten unter Beachtung aller ihren Unwertcharakter ausmachenden Umstände nach dem allgemeinen Rechtsempfinden die gleiche oder doch ähnliche sittliche Mißbilligung erfahren (BGHSt 9, 390 [394] = NJW 1957, 71; BGHSt 25, 182 [184] = NJW 1973, 1466; BGHSt 21, 152 f. = NJW 1967, 359), was bei der Verletzung gleicher oder doch gleichartiger Rechtsgüter der Fall ist (BGHSt 16, 184 [187] = NJW 1961, 1936; BGHSt 21,152 [154] = NJW 1967, 359; BGHSt 23,360f. 7: NJW 1968, 1888; BGHSt 25, 182 [184] = NJW 1973, 1466).

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie …

    Denn das Landgericht hat weitere vorstellbare, insbesondere für den Angeklagten straflose Geschehensabläufe (z.B. Ausführung der Tat durch einen unbekannten Dritten) sicher ausgeschlossen und der rechtlichen Beurteilung von den als möglich erachteten Fallgestaltungen nur diejenigen zugrunde gelegt, die dem Angeklagten am günstigsten sind (vgl. BGHSt 22, 154, 156;… Gollwitzer a.a.O. Rdn 138).

    Bedenken unter dem Gesichtspunkt, es handele sich bei dieser Form der Sachverhalts- und Schuldermittlung in Wirklichkeit um eine unzulässige Wahlfeststellung zwischen rechtsethisch und psychologisch nicht vergleichbaren Straftatbeständen, sind nicht begründet (vgl. BGHSt 11, 100, 101 f; 22, 154, 155).

  • OLG Koblenz, 08.01.2003 - 1 Ss 238/02

    Wahlfeststellung, Unterschlagung, Verstrickungsbruch, Zwangsversteigerung, …

    Sie stehen weder in einem eine Verurteilung aus dem leichteren Gesetz gestattenden Stufenverhältnis, noch werden sie von einem gemeinsamen "Auffangtatbestand" erfasst (vgl. BGHSt 22, 154, 156; 23, 203, 204/205).
  • BGH, 26.11.1991 - 4 StR 555/91

    Anforderungen an erschöpfende Beweiswürdigung durch den Tatrichter - Motiv für …

  • BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69

    Verfahrensrechtliche Behandlung einer sachlich nicht notwendigen Nachantragsklage …

  • BGH, 19.11.1976 - 3 StR 444/76

    Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge und des versuchten …

  • BGH, 27.02.1990 - 5 StR 66/90

    Rechtliche Nachprüfung eines Schuldspruchs hinsichtlich einer Vergewaltigung - …

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