Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2014 - 4 StR 363/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 242 StGB
Abgrenzung von Raub und Diebstahl (finale Verknüpfung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Finale Verknüpfung zwischen zwischen der Drohung oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Finale Verknüpfung zwischen zwischen der Drohung oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 34
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat …
Auszug aus BGH, 21.10.2014 - 4 StR 363/14
Hier lässt sich den Feststellungen - anders als in der vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidung (BGH, Beschluss vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, NStZ 2003, 89) - nicht entnehmen, dass der Angeklagte den Entschluss zur Wegnahme der Geldbörse schon vor der Gewaltanwendung gefasst hat. - BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14
Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub
Auszug aus BGH, 21.10.2014 - 4 StR 363/14
An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 249 Rn. 6 jeweils mwN).
- BGH, 02.07.2015 - 2 StR 134/15
Raub (finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz von Gewalt und Wegnahme)
An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 StR 363/14;… Fischer, StGB, 62. Aufl., § 249 Rn. 6 ff. jeweils mwN).
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