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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40346
BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20 (https://dejure.org/2020,40346)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2020 - 4 StR 373/20 (https://dejure.org/2020,40346)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 (https://dejure.org/2020,40346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung und Verzicht auf andere Gelder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und der Verzicht des Angeklagten auf die Rückzahlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20
    Durch den Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe ist der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des betreffenden Geldbetrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 ? 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, NJW 2019, 1692).
  • BGH, 12.05.2026 - 1 StR 319/25
    Dadurch erlischt der staatliche Zahlungsanspruch aus § 73c S. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, Rn. 3 mwN;… Beschluss vom 20. September 2022 - 1 StR 279/22, Rn. 3).
  • LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18
    Rn. 253 Eine Einziehung der sichergestellten Waffen und Munition war nicht anzuordnen, nachdem der Angeklagte erklärt hatte, auf deren Rückgabe zu verzichten (vgl. BGH, B. v. 17.11.2020, 4 StR 373/20; B. v. 11.12.2018, 5 StR 198/18 - juris).
  • BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24

    Verhängung von Jugendstrafe (schädliche Neigungen des Angeklagten: erforderliche …

    Mit einem wirksamen Verzicht auf die Rückzahlung des hinterlegten Betrages könnte die Angeklagte den staatlichen Zahlungsanspruch aus § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB erfüllt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 Rn. 3;… vom 6. Februar 2019 - 5 StR 560/18 Rn. 5 …und vom 11. Dezember 2020 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305 Rn. 22 f., 33).
  • BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Verzicht des Angeklagten; Geldbeträge aus …

    Sofern es sich hierbei um legal erworbene Gelder handeln sollte, wäre der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB durch den wirksamen Verzicht des Angeklagten insoweit erloschen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 358/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (außergerichtliche Einziehung); erweiterte …

    Das Unterbleiben der Einziehungsanordnung ist dann vorrangig vor einer etwaigen Verrechnung (Senat, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20).
  • BGH, 03.07.2024 - 4 StR 93/24

    Handeltreiben mit Cannabis; Einziehung des Wertes von Taterträgen (wirksamer …

    aa) Sollte es sich bei dem sichergestellten Bargeld um legal erworbenes Geld handeln, wäre der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB durch den wirksamen Verzicht des Angeklagten insoweit erloschen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 Rn. 3).
  • BGH, 22.04.2026 - 5 StR 616/25

    Herabsetzung der verhängten Einzelfreiheitsstrafen i.R.d. Strafzumessung

    Rn. 8 Die Strafkammer hat insoweit nicht geprüft, ob durch den in der Hauptverhandlung erklärten Verzicht des Angeklagten auf das bei ihm am 11. Juni 2024 sichergestellte Bargeld in Höhe von insgesamt 52.365,26 Euro der staatliche Zahlungsanspruch erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen sein könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311f.; vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 Rn. 3;… vom 1. Februar 2023 - 5 StR 549/22 Rn. 2;… vom 30. Mai 2023 - 6 StR 193/23 Rn. 2;… vom 23. Oktober 2024 - 2 StR 145/24 Rn. 17).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22

    Einziehung (Wertersatzeinziehung nach Vermischung deliktisch erlangtem mit …

    c) Die Strafkammer lässt ferner außer Acht, dass durch den Verzicht des Angeklagten auf sichergestelltes Bargeld im Wert von 15.580 Euro der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrags insoweit ausgeschlossen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 -, Rn. 3;… Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 -, Rn. 2;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, Rn. 33).
  • BGH, 13.09.2022 - 2 StR 257/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der …

    Das Unterbleiben der Einziehungsanordnung ist dann vorrangig vor einer etwaigen späteren Verrechnung (BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 19.04.2023 - 2 StR 70/23

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner

    Dies ist vorrangig vor einer etwaigen späteren Verrechnung (Senat…, Beschluss vom 13. September 2022 - 2 StR 257/22, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22

    Einziehung (Gesamtschuldner: Wirkung des Verzichts eines Einziehungsschuldners …

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