Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 148; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB-DDR § 148 Abs. 1; ; StGB-DDR § 63; ; StGB-DDR 64
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung in einem Rechtsmittelverfahren - Aufhebung eines Ausspruchs über eine Gesamtstrafe wegen Erhöhung von Einzelstrafen in einem Revisonsverfahren zulasten des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB -DDR §§ 63, 64
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1999, 206
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung wird das neu entscheidende Landgericht neben dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf gesondert strafmildernd zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte sich aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen nunmehr zum dritten Mal einer Hauptverhandlung stellen muß (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11). - BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung wird das neu entscheidende Landgericht neben dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf gesondert strafmildernd zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte sich aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen nunmehr zum dritten Mal einer Hauptverhandlung stellen muß (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11). - BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung - …
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung wird das neu entscheidende Landgericht neben dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf gesondert strafmildernd zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte sich aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen nunmehr zum dritten Mal einer Hauptverhandlung stellen muß (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11).
- BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93
Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung - …
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung wird das neu entscheidende Landgericht neben dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf gesondert strafmildernd zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte sich aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen nunmehr zum dritten Mal einer Hauptverhandlung stellen muß (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254; 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11). - BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95
DDR - Gesamtstrafe - Wiedervereinigung - Hauptstrafe
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Aus der Hauptstrafe und den für die nach dem Strafrecht der Bundesrepublik zu beurteilenden Taten festzusetzenden Einzelstrafen (§ 53 StGB) ist sodann eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12 und 13; BGH, Beschluß vom 12. August 1998 - 2 StR 347/98). - BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97
Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit …
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Auf seine Revision hob der Senat durch Beschluß vom 10. April 1997 - 4 StR 132/97 - das Urteil mit den Feststellungen wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück. - BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94
Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer …
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Bei der Bildung der Gesamtstrafe wird zudem zu beachten sein, daß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 14; § 54 Abs. 1 Bemessung 2). - BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu ändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1997 - 2 StR 311/97). - BGH, 04.07.1997 - 2 StR 311/97
Verbot der Schlechterstellung - Verhängen von höheren Einzelstrafen durch das …
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu ändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1997 - 2 StR 311/97). - BGH, 07.01.1998 - 5 StR 609/97
Anwendung des milderen Rechts der DDR
Auszug aus BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Aus der Hauptstrafe und den für die nach dem Strafrecht der Bundesrepublik zu beurteilenden Taten festzusetzenden Einzelstrafen (§ 53 StGB) ist sodann eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 12 und 13; BGH, Beschluß vom 12. August 1998 - 2 StR 347/98). - BGH, 12.08.1998 - 2 StR 347/98
Bestrafung von Taten nach dem Strafrecht der Bundesrepublik und dem milderen …
- OLG Bamberg, 16.10.2014 - 3 OLG 7 Ss 132/14
Strafverfahren: Verschlechterungsverbot bei einer Berufung des Angeklagten und …
Denn das Verbot der 'reformatio in peius' schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (st.Rspr.;… vgl. neben BGH und BayObLG [jeweils a.a.O.] u.a. schon BGHSt 1, 252; 13, 41/42; BGH, Beschluss vom 01.10.1998 - 4 StR 396/98 sowie Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 331 Rn. 18 m.w.N.). - BGH, 04.12.2003 - 4 StR 504/03
Verschlechterungsverbot (Geltung bei Einzelstrafen); Strafzumessung
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat zu seinem Nachteil zu ändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (vgl. BGHSt 1, 252 f.; 13, 41, 42; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 10;… vgl. auch Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 331 Rdn. 18 m.w.N.). - BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99
Verbot der Schlechterstellung; reformatio in peius
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; 13, 41, 42; BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 4 StR 396/98).
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