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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2836
BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23 (https://dejure.org/2024,2836)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2024 - 4 StR 397/23 (https://dejure.org/2024,2836)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - 4 StR 397/23 (https://dejure.org/2024,2836)
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  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB nF
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung; Hang; symptomatischer Zusammenhang: neue Fassung, strengerer Anordnungsmaßstab; Erfolgsaussicht: neue Fassung, moderate Anhebung der Anforderungen an eine günstige Behandlungsprognose, Wahrscheinlichkeit höheren ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revisionsbeschränkung (Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch: innerer …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23
    Da keine entsprechende Übergangsvorschrift ergangen ist, ergibt sich dies aus § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 405/23 Rn. 6; Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23 Rn. 14).
  • BGH, 13.12.2023 - 3 StR 304/23

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Waffe: Unterscheidung zwischen …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23
    Dem o. a. gegenwärtigen Maßstab für eine günstige Behandlungsprognose werden die Urteilsgründe schon deshalb nicht gerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 3 StR 304/23 Rn. 18).
  • BGH, 25.10.2023 - 5 StR 246/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Mitursächlichkeit des …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23
    Das Vorliegen eines solchen Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht - ggf. unter sachverständiger Beratung - positiv festzustellen (vgl. BT-Drucks. 20/5913 S. 69 f.; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23 Rn. 3).
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 405/23

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung nur …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23
    Da keine entsprechende Übergangsvorschrift ergangen ist, ergibt sich dies aus § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 405/23 Rn. 6;… Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23 Rn. 14).
  • BGH, 22.11.2023 - 4 StR 347/23

    Revisionsbeschränkung (Wirksamkeit: nicht-angegriffener Teil der Vorentscheidung, …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23
    Sollte das neue Tatgericht abermals die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anordnen, wird es zudem über einen Vorwegvollzug nach Maßgabe von § 67 Abs. 2 und 5 StGB nF zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 14.12.2023 - 6 StR 472/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: …

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23
    Durch § 64 Satz 2 StGB nF sind die Anforderungen an eine günstige Behandlungsprognose "moderat angehoben" worden, indem jetzt eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" vorausgesetzt ist; im Übrigen bleibt es dabei, dass die Beurteilung der Erfolgsaussicht im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände vorzunehmen ist (…vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 70; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 6 StR 472/23 Rn. 6).
  • BGH, 19.12.2023 - 2 StR 402/23

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung)

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23
    b) aa) Zum Vorliegen eines Hangs, dessen tatsächliche Grundlagen sicher feststehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 2 StR 402/23 Rn. 5 mwN), hat das Landgericht keine hinreichenden Feststellungen getroffen.
  • BGH, 09.11.2023 - 4 StR 358/23

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung: Hang)

    Auszug aus BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23
    Hieraus ergibt sich aber noch nicht die Annahme, dass dadurch seine Lebensgestaltung, Gesundheit, Arbeits- oder Leistungsfähigkeit dauernd und schwerwiegend beeinträchtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2023 - 4 StR 358/23 Rn. 7).
  • BGH, 28.02.2024 - 4 StR 362/23

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung, Hang; überwiegendes …

    Zudem ergeht die Anordnung nur, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ein Therapieerfolg zu erwarten ist (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 StR 397/23 Rn. 4 mwN).

    Schließlich genügen die Ausführungen des Landgerichts zu den Erfolgsaussichten einer Behandlung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht den neuen, "moderat angehobenen" Anforderungen an die Prognose und belegen das nunmehr erforderliche Maß an Wahrscheinlichkeit nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 5 StR 499/23 Rn. 3; Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 StR 397/23 Rn. 7; jew. mwN).

    Sollte das neue Tatgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anordnen, wird es zudem über einen etwaigen Vorwegvollzug nach Maßgabe von § 67 Abs. 2 und 5 StGB nF zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 StR 397/23 Rn. 8;… Beschluss vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 06.02.2025 - 1 StR 5/25

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende …

    Für die Anwendung des Zweifelssatzes ist insoweit kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2024 - 4 StR 397/23 Rn. 5 …und vom 19. Dezember 2023 - 2 StR 402/23 Rn. 5; jeweils mwN).

    Hieraus allein folgt ein Hang im vorbenannten Sinne jedenfalls nicht hinreichend sicher (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2024 - 4 StR 397/23 Rn. 5 …und vom 9. November 2023 - 4 StR 358/23 Rn. 7).

  • LG Hamburg, 19.07.2024 - 628 KLs 1/24

    Strafverurteilung wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie schwerer …

    Nach der Neufassung des § 64 S. 1 HS 1 StGB reicht eine bloße Mitursächlichkeit des Hangs für die Tat nur noch dann aus, wenn sie andere Ursachen quantitativ überwiegt (BGH, Beschluss v. 30.01.2024 - 4 StR 397/23).

    Denn insoweit genügt eine bloße Mitursächlichkeit des (etwaigen) Hangs für die Tat nur noch dann aus, wenn sie andere Ursachen quantitativ überwiegt (BGH, Beschluss v. 30.01.2024 - 4 StR 397/23).

  • BGH, 12.03.2024 - 4 StR 59/24

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung; Zurückgehen auf den …

    Das Vorliegen dieses Kausalzusammenhangs ist durch das Tatgericht - gegebenenfalls unter sachverständiger Beratung - positiv festzustellen (vgl. BT-Drucks. 20/5913 S. 69 f.; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 StR 397/23 Rn. 6;… Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23 Rn. 3).
  • BGH, 26.03.2024 - 4 StR 19/24

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung; überwiegendes …

    Das neue Tatgericht wird auch die weiteren Anordnungsvoraussetzungen für die Maßregel nach § 64 StGB, insbesondere das Vorliegen eines Hangs und den zu erwartenden Erfolg der Unterbringung, an den Vorgaben des neuen Rechts zu messen haben (vgl. näher hierzu BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 StR 397/23 Rn. 5 ff. mwN;… Beschluss vom 23. Januar 2024 - 3 StR 455/23 Rn. 18).
  • LG Limburg, 05.06.2024 - 2 Ks 3 Js 9558/21
    Nach § 64 S. 1 StGB Hs. 1 StGB reiche eine bloße Mitursächlichkeit des Hangs für die Tat im Sinne eines "enthemmenden Faktors" nur noch dann aus, wenn sie andere Ursachen quantitativ überwiege (BGH Beschl. v. 30.1.2024 - 4 StR 397/23, BeckRS 2024, 2346 Rn. 1, beck-online).
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