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| BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Sexualdelikt - Vergewaltigung - Subjektives Element - Geschlechtliche Selbstbesatimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
Ausschluß der Anrechnung - Untersuchungshaft - Erlaubtes Prozeßverhalten - …
Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92
Dabei werden auch der lange seit der Tat verstrichene Zeitraum (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Begründung 12) sowie der Umstand zu berücksichtigen sein, daß die Tat "nicht von einer größeren Gewaltanwendung" gekennzeichnet ist und - wie nach den bisher insoweit getroffenen Feststellungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann - auf einem spontan gefaßten Entschluß des Angeklagten beruht (…vgl. Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 18, 22). - BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85
Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender …
Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92
Es kann dahingestellt bleiben, ob die von dem Angeklagten begangene Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung schon deshalb tateinheitlich verwirklicht worden sind, weil der Angeklagte den Geschlechtsverkehr und den unmittelbar "daraufhin" erzwungenen Oralverkehr mit der Geschädigten unter Ausnutzung einheitlicher, während des gesamten Tatgeschehens fortwirkender Gewaltanwendung und entsprechender Drohung erzwang (BGH bei Holtz MDR 1981, 99; NStZ 1985, 546;Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 803/84). - BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80
Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen …
Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92
Es kann dahingestellt bleiben, ob die von dem Angeklagten begangene Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung schon deshalb tateinheitlich verwirklicht worden sind, weil der Angeklagte den Geschlechtsverkehr und den unmittelbar "daraufhin" erzwungenen Oralverkehr mit der Geschädigten unter Ausnutzung einheitlicher, während des gesamten Tatgeschehens fortwirkender Gewaltanwendung und entsprechender Drohung erzwang (BGH bei Holtz MDR 1981, 99; NStZ 1985, 546;Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 803/84). - BGH, 18.01.1985 - 2 StR 803/84
Voraussetzungen einer tateinheitlichen Erfüllung der Straftatbestände der …
Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92
Es kann dahingestellt bleiben, ob die von dem Angeklagten begangene Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung schon deshalb tateinheitlich verwirklicht worden sind, weil der Angeklagte den Geschlechtsverkehr und den unmittelbar "daraufhin" erzwungenen Oralverkehr mit der Geschädigten unter Ausnutzung einheitlicher, während des gesamten Tatgeschehens fortwirkender Gewaltanwendung und entsprechender Drohung erzwang (BGH bei Holtz MDR 1981, 99; NStZ 1985, 546;Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 803/84).
- BGH, 21.04.1995 - 3 StR 96/95
Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Tateinheit - Drohung - Fortgesetzte Handlung
Das hat zur Folge, daß von einer einzigen, tateinheitlich verbundenen Tat auszugehen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 546 sowie BGH, Beschlüssevom 7. Januar 1992 - 4 StR 623/91 - undvom 15. September 1992 - 4 StR 399/92 -) und daß deswegen die Urteilsformel zum Schuldspruch in der beantragten Weise zu berichtigen ist.
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