Rechtsprechung
| BGH, 06.04.1982 - 4 StR 4/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Höhe des Tagessatzes einer Geldstrafe bei Einbeziehung dieser in eine Gesamtfreiheitsstrafe
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort …
Auszug aus BGH, 06.04.1982 - 4 StR 4/82
Für den Fall der Auflösung der Gesamtstrafe muß jede Einzelstrafe selbständig vollstreckbar sein (BGHSt 30, 93, 96). - BGH, 25.01.1979 - 2 StR 613/78
Erforderlichkeit der Bestimmung der Höhe des Tagessatzes von Einzelgeldstrafen …
Auszug aus BGH, 06.04.1982 - 4 StR 4/82
Gleichwohl ist es nicht erforderlich, die Sache zur Festsetzung der Tagessatzhöhe an das Tatgericht zurückzuverweisen, da der Senat es im vorliegenden Fall ausnahmsweise für angebracht erachtet, die Höhe des Tagessatzes selbst zu bestimmen, indem er sie auf den gesetzlichen Mindestbetrag von 2, 00 DM (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) festsetzt (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Januar 1979 - 2 StR 613/78).
- BGH, 04.05.1982 - 1 StR 135/82
Die Revision wird verworfen
Gleichwohl ist es nicht erforderlich, die Sache zur Festsetzung der Tagessatzhöhe an das Tatgericht zurückzuverweisen, da der Senat es im vorliegenden Falle für vertretbar hält, die Höhe eines Tagessatzes in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst zu bestimmen, indem er sie auf den gesetzlichen Mindestbetrag von 2, 00- DM (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) festsetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 1979 - 2 StR 613/78 - und vom 6. April 1982 - 4 StR 4/82 -).
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