Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2015 - 4 StR 401/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision im Strafverfahren: Nichtausschluss der Öffentlichkeit während einer Zeugenvernehmung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 336 S 2 StPO, § 337 StPO, § 171b Abs 3 S 2 GVG, § 171b Abs 5 GVG
Revision im Strafverfahren: Nichtausschluss der Öffentlichkeit während einer Zeugenvernehmung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, §§ 74, 109 Abs. 2 JGG, § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG, § 337 StPO, § 171b Abs. 5 GVG, § 336 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Rüge des Nichtausschlusses der Öffentlichkeit während einer Vernehmung
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Revision im Strafverfahren: Nichtausschluss der Öffentlichkeit während einer Zeugenvernehmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rüge des Nichtausschlusses der Öffentlichkeit während einer Vernehmung
Verfahrensgang
- LG Hagen, 17.03.2015 - 51 KLs 10/14
- BGH, 15.12.2015 - 4 StR 401/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 197
- StV 2016, 788
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.03.2026 - 1 StR 25/26
Revision im Strafverfahren scheitert trotz Fehlern an § 337 StPO
Dass Beweggrund seiner Anschlusstat seine langjährige Affäre mit der Mitangeklagten war und er deswegen in Anwesenheit von Familienmitgliedern nichts sagen wollte, steht ersichtlich nicht im Zusammenhang mit der Vernehmung des minderjährigen Zeugen (zum Beruhensausschluss vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2020 - 2 StR 70/20;… vom 24. Januar 2019 - 5 StR 681/18 Rn. 4;… vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15 Rn. 3 und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15). - BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige …
Bedenken bestehen bereits gegen die Zulässigkeit der Verfahrensrüge, weil sich die Revision nicht dazu verhält, welche zusätzlichen Ausführungen bei Schlussvorträgen in nicht öffentlicher Sitzung gemacht worden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 23. Juni 1998 - 5 StR 261/98, NStZ 1998, 586; Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 445/78, bei Holtz, MDR 1979, 109; vom 17. Januar 1979 - 3 StR 450/78, bei Holtz, MDR 1979, 458). - BGH, 07.06.2023 - 2 StR 120/23
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; Änderung des Schuldspruchs
Soweit die Revision zutreffend einen Verstoß gegen § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG rügt - während der Vernehmung des minderjährigen Tatopfers war die Öffentlichkeit ausgeschlossen -, schließt der Senat hier angesichts des in öffentlicher Hauptverhandlung abgelegten rückhaltlosen Geständnisses des Angeklagten mit dem Generalbundesanwalt ein Beruhen des Schuld- und Strafausspruchs auf dem fehlerhaften Nichtausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge aus (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 2 StR 70/20; BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15 …und vom 24. Januar 2019 - 5 StR 681/18, juris Rn. 4). - BGH, 24.01.2019 - 5 StR 681/18
Kein Beruhen des Urteils auf etwaiger rechtsfehlerhafter Erweiterung der …
Hinsichtlich des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Vernehmung der Nebenklägerin auf deren Antrag verweist der Senat auf BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 586/16. - BGH, 05.05.2020 - 2 StR 70/20
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Ausschluss der …
Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die - dem Senat durch die zugleich erhobene Sachrüge bekannte und die vorgeblich einvernehmlich erfolgten sexuellen Handlungen "wie in einem Pornofilm' darstellende (UA S. 16) - Einlassung des Angeklagten schließt der Senat hier aus (§ 337 StPO), dass eigene schutzwürdige Belange den Angeklagten bei Schlussvortrag und letztem Wort am Vortrag weiterer entlastender Gesichtspunkte in der allein zu diesem Zeitpunkt ungesetzlich erweiterten Öffentlichkeit gehindert haben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - 5 StR 681/18, BeckRS 2019, 1285, und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15, BeckRS 2016, 1509).
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