Rechtsprechung
| BGH, 01.08.1980 - 4 StR 404/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anwendung des Regelstrafrahmens trotz festgestellter Minderung der Schuldfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21 § 49 Abs. 1 § 177 Abs. 2
Fehlerhaftes Unterlassen der Prüfung eines minder schweren Falles
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79
Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 01.08.1980 - 4 StR 404/80
Außerdem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, ob sich die Strafkammer bewußt war, daß allein schon eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles im Sinne von § 177 Abs. 2 StGB sein kann (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104). - BGH, 15.04.1980 - 5 StR 146/80
Nichtersichtlichkeit des Strafrahmens des Tatrichters - Höhe des eingezogenen …
Auszug aus BGH, 01.08.1980 - 4 StR 404/80
Es genügt nicht, im Urteil nur auszuführen, daß die verminderte Schuldfähigkeit strafmildernd berücksichtigt worden sei (BHG, Beschlüsse vom 15. November 1979 - 1 StR 354/79 und vom 15. April 1980 - 5 StR 146/80). - BGH, 15.11.1979 - 1 StR 354/79
Aufhebung des Strafausspruchs wegen Nichtberücksichtigung einer möglichen …
Auszug aus BGH, 01.08.1980 - 4 StR 404/80
Es genügt nicht, im Urteil nur auszuführen, daß die verminderte Schuldfähigkeit strafmildernd berücksichtigt worden sei (BHG, Beschlüsse vom 15. November 1979 - 1 StR 354/79 und vom 15. April 1980 - 5 StR 146/80).
- BGH, 01.10.1980 - 4 StR 536/80
Verhängung einer Einzelstrafe bei Tateinheit - Aufhebung des gesamten …
Es genügt nicht, im Urteil nur auszuführen, daß die verminderte Schuldfähigkeit strafmildernd berücksichtigt worden sei (BGH, Beschlüsse vom 15. November 1979 - 1 StR 354/79 -, vom 15. April 1980 - 5 StR 146/80 - und vom 1. August 1980 - 4 StR 404/80).Außerdem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, ob sich die Strafkammer bewußt war, daß allein schon eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles i.S.v. § 249 Abs. 2 StGB sein kann (BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104 - und vom 1. August 1980 - 4 StR 404/80).".
- BGH, 25.08.1981 - 5 StR 357/81
Minder schwerer Fall des versuchten Totschlags - Zugrundelegen des geminderten …
Der erheblich verminderten Schuldfähigkeit ist im Rahmen der Gesamtwürdigung kein unzulässig hohes Gewicht beigemessen worden (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; 1980, 104; BGH GA 1980, 469).
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