Rechtsprechung
| BGH, 20.11.2007 - 4 StR 408/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 a Absatz 1 Nr. 1 StGB; § 46 StGB
Erörterungsmangel zum Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachung; ernstes Bemühen um einen auch immateriellen Ausgleich; Schmerzensgeldzahlung; Strafmilderung in Abhängigkeit von der Deliktsart) - HRR Strafrecht
§ 397 a Abs. 1 StPO
Fortwirkende Beiordnung des Beistands der Nebenklage
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 397 a Abs. 1
- Wolters Kluwer
Zeitlicher Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Nebenkläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von (finanziellen) Wiedergutmachungsbemühungen des Täters bei der Strafzumessung wegen schweren sexuellen Missbrauchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 a Nr. 1
Wiedergutmachung durch Ratenzahlung aufgrund eines Vergleichs - rechtsportal.de
StPO § 397a Abs. 1
Fortwirkung der Beistandsbestellung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99
Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch …
Auszug aus BGH, 20.11.2007 - 4 StR 408/07
Diese Vorschrift, die in erster Linie dem immateriellen Ausgleich zwischen Täter und Opfer dient (Senat, Beschl. v. 14.12.1999 - 4 StR 554/99, StV 2000, 129), verlangt, dass der Täter im Bemühen um diesen Ausgleich die Tat 'ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutmacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt'.Dies konnte die hier gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46 a StGB aber nicht ersetzen (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.1999 - 4 StR 554/99, StV 2000, 129 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 22.02.2001 - 3 StR 41/01, StV 2001, 457; s.a. BGH, Beschl. v. 12.06.2002 - 1 StR 79/02, NStZ-RR 2002, 263, 264).
Der neu entscheidende Tatrichter wird jedoch sorgfältig zu prüfen haben, ob angesichts der hier vorliegenden Deliktsart und der vorzunehmenden Gesamtbewertung von Taten, Täter und Umfang der Wiedergutmachungsbemühungen eine Strafrahmenmilderung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 48, 134, 137 ff.; BGH StV 2000, 129;… BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 1, 6).
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Auszug aus BGH, 20.11.2007 - 4 StR 408/07
Der neu entscheidende Tatrichter wird jedoch sorgfältig zu prüfen haben, ob angesichts der hier vorliegenden Deliktsart und der vorzunehmenden Gesamtbewertung von Taten, Täter und Umfang der Wiedergutmachungsbemühungen eine Strafrahmenmilderung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 48, 134, 137 ff.; BGH StV 2000, 129;… BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 1, 6). - BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02
Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers; …
Auszug aus BGH, 20.11.2007 - 4 StR 408/07
Der neu entscheidende Tatrichter wird jedoch sorgfältig zu prüfen haben, ob angesichts der hier vorliegenden Deliktsart und der vorzunehmenden Gesamtbewertung von Taten, Täter und Umfang der Wiedergutmachungsbemühungen eine Strafrahmenmilderung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 48, 134, 137 ff.; BGH StV 2000, 129; BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 1, 6).
- BGH, 02.05.1995 - 5 StR 156/95
Schadenausgleich - Materieller Ausgleich - Immaterieller Ausgleich - Folgern …
Auszug aus BGH, 20.11.2007 - 4 StR 408/07
Der neu entscheidende Tatrichter wird jedoch sorgfältig zu prüfen haben, ob angesichts der hier vorliegenden Deliktsart und der vorzunehmenden Gesamtbewertung von Taten, Täter und Umfang der Wiedergutmachungsbemühungen eine Strafrahmenmilderung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 48, 134, 137 ff.; BGH StV 2000, 129; BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 1, 6). - BGH, 22.02.2001 - 3 StR 41/01
Täter-Opfer-Ausgleich
Auszug aus BGH, 20.11.2007 - 4 StR 408/07
Dies konnte die hier gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46 a StGB aber nicht ersetzen (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.1999 - 4 StR 554/99, StV 2000, 129 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 22.02.2001 - 3 StR 41/01, StV 2001, 457; s.a. BGH, Beschl. v. 12.06.2002 - 1 StR 79/02, NStZ-RR 2002, 263, 264). - BGH, 12.06.2002 - 1 StR 79/02
Täter-Opfer-Ausgleich (Genügen des ernsthaften Bemühens des Täters; …
Auszug aus BGH, 20.11.2007 - 4 StR 408/07
Dies konnte die hier gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46 a StGB aber nicht ersetzen (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.1999 - 4 StR 554/99, StV 2000, 129 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 22.02.2001 - 3 StR 41/01, StV 2001, 457; s.a. BGH, Beschl. v. 12.06.2002 - 1 StR 79/02, NStZ-RR 2002, 263, 264).
- LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17
Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und …
(BGH, Beschluss vom 23.11.2017 - 1 StR 442/17 - BGH, Beschluss vom 20.11.2007 - 4 StR 408/07 - Fischer, Strafgesetzbuch, 66. Auflage 2019 § 55 Rn. 21a m.w.N.). - LG Köln, 04.02.2020 - 102 KLs 22/19 Einen Härteausgleich vor dem Hintergrund, dass die Vollstreckung aus den Entscheidung des Amtsgerichts Brühl vom 30.08.2011 (Az.: 50 Cs 420/11), 04.05.2012 (Az.: 50 Cs 177/12), 09.10.2012 (Az.: 50 Ds 278/12) und 08.01.2013 (Az.: 50 Ds 278/12) ebenso wie aus dem Urteil des Landgerichts Aachen vom 27.11.2013 (Az.: 66 KLs 9/13) bereits erledigt war und eine nachträgliche Gesamtstrafe mit der für Fall 1 verhängten Einzelstrafe daher nicht mehr erfolgen konnte, kam nicht in Betracht, weil die Vollstreckung dieser Entscheidungen eine (weitere) Zäsurwirkung hat entfallen lassen und den Angeklagten daher vor der für ihn nachteiligen Bildung einer weiteren (dritten) Gesamtstrafe bewahrt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - 4 StR 408/07 -, Rn. 2, juris;… Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 55, Rn. 21a).
- LG Krefeld, 15.11.2021 - 21 KLs 4/21 Die Vollstreckung jener Strafe hat eine Zäsurwirkung entfallen lassen, so dass tatsächlich keine auszugleichende Benachteiligung des Angeklagten vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - 4 StR 408/07 -, juris).
- OLG Hamm, 22.07.2026 - 3 ORs 27/26
Revision; Beschränkung; konkludent; kurze Freiheitsstrafe; Gesamtstrafe; …
Auch aus diesem Grund fehlt es an einer bei der Strafzumessung auszugleichenden Härte (vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2007 - 4 StR 408/07 -, juris; BGH, Beschluss vom 09.06.2016 - 2 StR 572/15 -, juris;… Fischer, a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 12.06.2020 - 5 StS 6/19
Urteil in dem Verfahren gegen Sabri B. wegen Unterstützung einer terroristischen …
Durch deren vollständige Erledigung ist eine mögliche Zäsurwirkung jedenfalls entfallen und kommt bereits deshalb eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit diesen Strafen nach § 55 Abs. 1 S. 1 StGB nicht in Betracht (…vgl. Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 55 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - 4 StR 408/07 -, Rn. 2, zitiert nach juris). - LG Essen, 19.01.2021 - 64 KLs 9/20
Gefährliche Körperverletzung
Denn bei Bestehen der Zäsurwirkung hätten zwei Gesamtstrafen gebildet werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2007, 4 StR 408/07, juris, Rn 2; dazu auch BGH, Urteil vom 02.05.1990, 3 StR 59/89, juris, Rn 5 a.E., und Urteil vom 14.03.2012, 2 StR 561/11, juris, Rn 24; Fischer, Kommentar zum StGB, § 55, Rn 21a). - OLG Bremen, 07.03.2011 - 2 Ss 7/11
Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung
Eine Härteausgleich entfällt, wenn wie hier keine Benachteiligung eintritt, weil die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe eine Zäsurwirkung entfallen ließ (vgl. BGH, Beschluss vom 20.11.2007 zur Geschäftsnummer 4 StR 408/07;… Fischer, StGB , 58. Auflage, § 55 Rn. 21a).
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