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| BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52
Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung - …
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Auf ein so verkehrswidriges, unüberlegtes Verhalten des Lastkraftwagenführers brauchte sie sich nicht einzustellen (BGHSt 4, 182; NJW 1952, 35 Nr. 24; VRS 7, 110; 4 StR 130/53 vom 11. Juni 1953). - BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Zur Prüfung dieser Frage muß nicht nur der Unfallhergang in seiner Gesamtheit betrachtet werden, sondern es sind auch alle für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters maßgeblichen Umstände, soweit sie für seine weitere Teilnahme am Straßenverkehr bedeutsam sind, sein Charakter, sein Vorleben und seine sonstigen Verhältnisse, eingehend zu prüfen (vgl BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 6, 232, 235 [BGH 24.06.1954 - 4 StR 159/54]; 7, 165, 176 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955). - BGH, 24.06.1954 - 4 StR 159/54
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Zur Prüfung dieser Frage muß nicht nur der Unfallhergang in seiner Gesamtheit betrachtet werden, sondern es sind auch alle für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters maßgeblichen Umstände, soweit sie für seine weitere Teilnahme am Straßenverkehr bedeutsam sind, sein Charakter, sein Vorleben und seine sonstigen Verhältnisse, eingehend zu prüfen (vgl BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 6, 232, 235 [BGH 24.06.1954 - 4 StR 159/54]; 7, 165, 176 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955).
- BGH, 17.12.1953 - 3 StR 520/53
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Wenn er gar ohne Überholungsabsicht plötzlich 2 1/2 m nach links über die weiße Mittellinie fährt, ohne zu beachten, daß dort dicht hinter ihm ein weit schnelleres Fahrzeug herankommt, so kann das nur auf grober Unaufmerksamkeit beruhen (BGHSt 5, 271; VRS 7, 110). - BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Zur Prüfung dieser Frage muß nicht nur der Unfallhergang in seiner Gesamtheit betrachtet werden, sondern es sind auch alle für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters maßgeblichen Umstände, soweit sie für seine weitere Teilnahme am Straßenverkehr bedeutsam sind, sein Charakter, sein Vorleben und seine sonstigen Verhältnisse, eingehend zu prüfen (vgl BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 6, 232, 235 [BGH 24.06.1954 - 4 StR 159/54]; 7, 165, 176 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955). - RG, 13.02.1931 - I 1370/30
1. Pflichten des Kraftfahrers auf einer Ortsstraße, an die unmittelbar die Häuser …
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Wenn ein Kraftfahrer in einer ohne sein Verschulden plötzlich auftretenden erheblichen Gefahrenlage, die sofortiges Handeln gebietet, infolge Schrecks, Verwirrung oder Überraschung außerstande ist, das richtige Mittel zur Abwendung der Gefahr zu ergreifen, so kann ihm dieses Versagen nicht als Fahrlässigkeit angerechnet werden (Floegel-Hartung 9. A. § 1 StVO Anm 7; Müller 19. A. S 234; RGSt 65, 135, 142; JW 1934, 1656 Nr. 18; HRR 1937, 1629; DR 1939, 1714 Nr. 2; BGH VRS 6, 449, 451; 7, 449). - BGH, 18.10.1951 - 4 StR 534/51
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Auf ein so verkehrswidriges, unüberlegtes Verhalten des Lastkraftwagenführers brauchte sie sich nicht einzustellen (BGHSt 4, 182; NJW 1952, 35 Nr. 24; VRS 7, 110; 4 StR 130/53 vom 11. Juni 1953). - BGH, 23.06.1955 - 4 StR 234/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Zur Prüfung dieser Frage muß nicht nur der Unfallhergang in seiner Gesamtheit betrachtet werden, sondern es sind auch alle für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters maßgeblichen Umstände, soweit sie für seine weitere Teilnahme am Straßenverkehr bedeutsam sind, sein Charakter, sein Vorleben und seine sonstigen Verhältnisse, eingehend zu prüfen (vgl BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 6, 232, 235 [BGH 24.06.1954 - 4 StR 159/54]; 7, 165, 176 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955). - BGH, 11.06.1953 - 4 StR 130/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Auf ein so verkehrswidriges, unüberlegtes Verhalten des Lastkraftwagenführers brauchte sie sich nicht einzustellen (BGHSt 4, 182; NJW 1952, 35 Nr. 24; VRS 7, 110; 4 StR 130/53 vom 11. Juni 1953).
- BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am …
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 24. Juni 1954 - 3 StR 816/53, VRS 72 110; vom 17. November 1955 - 4 StR 410/55, VRS 10, 213; vom 19. Januar 1956 - 4 StR 427/55, VRS 10, 291; vom 19. Juli 1957 - 4 StR 110/57, VRS 13, 281) darf ein Kraftfahrer auf der Autobahn nicht so knapp vor einem von hinten kommenden schnelleren Fahrzeug auf die Überholbahn wechseln, dass dessen Fahrer nur noch die Möglichkeit einer Gefahrenbremsung bleibt, tut er dies, dann verletzt er seine Sorgfaltspflicht gröblich. - BGH, 20.12.1962 - III ZR 155/61
Pflichten des Kraftfahrers bei drohender Verletzung des Vorfahrtsrechts
Bei der Beurteilung der Frage, ob S. ein Verschulden trifft, geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß in der Regel einem Kraftfahrzeugführer kein Vorwurf daraus zu machen ist, wenn er bei einer ohne sein Verschulden plötzlich auftauchenden erheblichen Gefahr eine Abwehrmaßnahme ergreift, die sich aus nachträglicher Sicht als unrichtig erweist, im Augenblick der Gefahr dem zu schnellem Handeln Veranlaßten aber als möglicher Ausweg aus der gefährlichen Lage erscheinen konnte (BGH 4 StR 410/55 vom 17. November 1955 = VRS 10, 213, 214; 4 StR 142/62 vom 22. Juni 1962;… Müller a.a.O. StVG § 7 Abs. 2 Anm. A II b 3;… Floegel-Hartung a.a.O. § 1 StVO Anm. 4 a - Note 17 -). - BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen …
Für das Revisionsgericht massgebend ist nur die schriftliche Urteilsbegründung (2 StR 22/51 vom 8.Juni 1951 in MDR 1951, 539 und 4 StR 410/55 vom 17.November 1955 in VRS 10, 213).
- LG Konstanz, 19.10.2023 - C 6 O 325/20 Wenn ein Kraftfahrer in einer ohne sein Verschulden auftauchenden erheblichen Gefahrenlage, die sofortiges Handeln gebietet, infolge Schrecks, Verwirrung oder Überraschung außerstande ist, das richtige Mittel zur Abwendung der Gefahr zu ergreifen, so kann ihm dieses Versagen nicht als Fahrlässigkeit angerechnet werden (BGH, Urteil vom 17.11.1955 - 4 StR 410/55).
- BGH, 19.01.1956 - 4 StR 427/55
Rechtsmittel
Er verletzt deshalb seine Sorgfaltspflicht gröblich, wenn er so knapp vor einem schnellen Fahrzeug auf die Überholungsbahn ausbiegt, daß dem Führer dieses Wagens nur noch die Möglichkeit einer Gefahrenbremsung bleibt (BGH VRS 6, 196; 7, 110; 4 StR 410/55 vom 17. November 1955; OLG Hamm DAR 1954, 117 Nr. 81). - BGH, 23.10.1958 - 4 StR 315/58
Rechtsmittel
Er fuhr mit einer damals noch zulässigen Geschwindigkeit und brauchte seine Fahrweise - nicht von vornherein auf ein grob verkehrswidriges, unüberlegtes Verhalten des vorausfahrenden Lastwagenführers einzurichten (BGH in NJW 1952, 35 Nr. 24; VRS 7, 110; 4 StR 410/55 vom 17. November 1955).
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