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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,935
BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62 (https://dejure.org/1962,935)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1962 - 4 StR 416/62 (https://dejure.org/1962,935)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1962 - 4 StR 416/62 (https://dejure.org/1962,935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines vermindert Zurechnungsfähigen in einer Heil- und Pflegeanstalt bei gleichzeitigem Absehen von Strafe wegen möglicher Zurechnungsunfähigkeit - Behandelnder Arzt des Angeklagten als Sachverständiger oder Zeuge - Verletzung der ärztlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 167
  • NJW 1963, 547
  • MDR 1963, 325
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1959 - 4 StR 484/59
    Auszug aus BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62
    Rechtestaatliche Bedenken können in diesem Fall nicht gegen die Anwendung der Sicherungsmaßregel erhoben werden, weil der Täter mindestens vermindert zurechnungsfähig und ausweislich seiner mit Strafe bedrohten Handlung gefährlich war und deshalb seine Unterbringung in jedem Fall - anders, als wenn auch die erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit des Täters zweifelhaft wäre (vgl. BGHSt 14, 68, 71 betr. § 42 m StGB) - geboten ist.
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat - …

    Auszug aus BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62
    Wie der Bundesgerichtshof nicht nur in der von der Revision selbst angeführten Entscheidung BGHSt 9, 59, 60, sondern auch in BGHSt 15, 200, 202 ausgesprochen hat, wird eine Aussage durch einen etwaigen Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht nicht unverwertbar.
  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60

    Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen …

    Auszug aus BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62
    Wie der Bundesgerichtshof nicht nur in der von der Revision selbst angeführten Entscheidung BGHSt 9, 59, 60, sondern auch in BGHSt 15, 200, 202 ausgesprochen hat, wird eine Aussage durch einen etwaigen Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht nicht unverwertbar.
  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
    Auszug aus BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62
    Er hat aber die Unterbringung jedenfalls dann für zulässig erachtet, wenn der Tatrichter keine Strafe verhängen kann , weil - bei Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch das Revisionsgericht - die Sperrwirkung des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO verbietet, gegen den vermindert Zurechnungsfähigen eine Strafe auszusprechen (BGHSt 11, 319, 323 f).
  • RG, 27.06.1935 - 2 D 453/35

    Kann gegen einen vermindert Zurechnungsfähigen die Unterbringung nach § 42 b …

    Auszug aus BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62
    Demgemäß hatte das Reichsgericht die Unterbringung nach § 42 b StGB gegen einen vermindert Zurechnungsfähigen für unzulässig erklärt, wenn er nicht zugleich in Strafe genommen wird (RGSt 69, 262).
  • BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66

    Tatbestand des Betruges im Rückfall - Geistesschwäche wegen alkoholtoxisch …

    Daß die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt angeordnet werden darf, wenn mit Sicherheit die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StGB vorliegen, der Angeklagte aber nicht bestraft werden kann, weil die Zurechnungsfähigkeit möglicherweise ganz fehlt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGHSt 18, 167).
  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 378/67

    Auslegung des § 429 Buchst.a-d Strafprozessordnung (StPO) unter Berücksichtigung …

    Das Sicherungsverfahren ist auch gegen einen erheblich vermindert zurechnungsfähigen Täter zulässig, wenn seine Zurechnungsunfähigkeit nicht ausgeschlossen und daher ein Strafverfahren gegen ihn nicht eingeleitet werden kann (Anschluss an BGHSt 18, 167).

    Die Rechtssprechung verlangt für die Anwendung dieser Vorschrift nicht mehr, daß die Zurechnungsunfähigkeit eines gefährlichen Rechtsbrechers feststehen muß; sie läßt vielmehr die (alleinige)Anordnung seiner Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt auch dann zu, wenn seine Zurechnungsfähigkeit zur Zeit der Tat zwar erheblich vermindert war, er aber nicht bestraft werden kann, weil sie möglicherweise ganz ausgeschlossen war (BGHSt 18, 167).

  • BGH, 20.07.1977 - 2 StR 238/77

    Anordnung der Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Das aber ist die Mindestvoraussetzung für eine Unterbringungsanordnung (vgl. BGHSt 18, 167; 21, 27;… BGH GA 1965, 250).
  • BGH, 23.11.1971 - 5 StR 555/71

    Erstreckung der Beweisaufnahme auf alle für die Entscheidung bedeutsamen …

    Sie kann auch dann angeordnet werden, wenn die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten mindestens erheblich vermindert ist, er aber nicht bestraft werden kann, weil sie möglicherweise ganz ausgeschlossen ist (BGHSt 18, 167).
  • BGH, 12.12.1967 - 1 StR 520/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeten und versuchten schweren …

    Die zwei Zechbetrügereien scheiden aus; bei der einen ist verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten nur angenommen worden, weil sie sich nicht ausschließen läßt (RGSt 70, 127, 128; 73, 44, 45/46;… BGH GA 1965, 250; vgl. auch BGHSt 14, 68, 71 [BGH 16.12.1959 - 4 StR 484/59]; 18, 167, 168 [BGH 14.12.1962 - 4 StR 416/62]unten); bei der anderen war die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur maßgeblichen Zeit nicht im Sinne des § 51 Abs. 1 oder 2 StGB beeinträchtigt.
  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 719/78

    Ablehnung eines Antrags auf Unterbringung der Beschuldigten in einem …

    Damit sind insoweit die Voraussetzungen des § 63 StGB dargetan (vgl. BGHSt 18, 167).
  • BGH, 26.11.1963 - 5 StR 490/63

    Rechtsmittel

    Anderenfalls kommt eine Anordnung nach § 42 b StGB nur dann in Frage, wenn die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten mindestens erheblich vermindert ist, er aber nicht bestraft werden kann, weil sie möglicherweise ganz ausgeschlossen ist (BGHSt 18, 167).
  • BGH, 24.04.1963 - 2 StR 44/63

    Rechtsmittel

    Allerdings ist es an sich rechtlich zulässig, in einem Falle wie dem vorliegenden, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 42 b StGB gegeben sind, die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt anzuordnen, obwohl nicht auf Strafe erkannt werden kann (vgl. BGHSt 18, 167).
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