Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fortgesetzter Betrug im Rückfall durch die Verschaffung von ungerechtfertigten Provisionen - Strafbarkeit wegen Unterschlagung und Betruges im Rückfall durch die Verpfändung eines dem Täter als Vorführstück überlassenen Tonbandgerätes - Beurteilung der Täuschung einer ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52
Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei …
Auszug aus BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62
Das Wesen der Unterschlagung besteht darin, daß der Täter sich eine in seinem Besitz oder Gewahrsam befindliche fremde Sache rechtswidrig "zueignet", d.h. daß er die Sache selbst oder deren wirtschaftlichen Wert seinem Vermögen einverleibt, indem er z.B., wie ein Eigentümer über die Sache verfügt (u.a. RGSt 64, 414, 415 und BGHSt 4, 236, 238 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52], je zu § 350 StGB). - BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
Auszug aus BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62
Diese Auffassung liegt auch dem Beschluß BGHSt 17, 205 zugrunde, wo zum Verhältnis von Diebstahl und Betrug (…a.a.O. S. 209) ausgeführt ist, daß der Täter, der eine Sache gestohlen hat, nicht dadurch zusätzlich einen Betrug begehen könne, daß er den Eigentümer (oder eine für diesen handelnde Person) über den begangenen Diebstahl täuscht, um vor dem sonst zu erwartenden Zugriff geschützt zu sein. - RG, 06.07.1933 - III 598/33
1. Unter welchen Voraussetzungen begeht der Gläubiger Untreue gegenüber einem …
Auszug aus BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62
Daraus folgt einmal, daß sich die Aufhebung des Schuldspruchs wegen Betrugs im Rückfall auf den Ausspruch zu beschränken hat, daß dieser wegfällt; zum anderen, daß der Strafausspruch für die Unterschlagung aufzuheben ist, weil das Landgericht den Unrechtsgehalt des von ihm irrigerweise als selbständigen Betrug abgeurteilten weiteren Tuns des Angeklagten hier noch nicht mit berücksichtigt hat (vgl. RGSt 62, 61, 62 f; 67, 273, 275).
- RG, 27.10.1930 - III 685/30
Amtsunterschlagung. Deckung von Fehlbeträgen bei Nichtbestehen einer …
Auszug aus BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62
Das Wesen der Unterschlagung besteht darin, daß der Täter sich eine in seinem Besitz oder Gewahrsam befindliche fremde Sache rechtswidrig "zueignet", d.h. daß er die Sache selbst oder deren wirtschaftlichen Wert seinem Vermögen einverleibt, indem er z.B., wie ein Eigentümer über die Sache verfügt (u.a. RGSt 64, 414, 415 und BGHSt 4, 236, 238 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52], je zu § 350 StGB). - RG, 02.03.1928 - I 139/28
1. Zum Begriff der straflosen Nachtat. 2. Wie ist zu verfahren, wenn das untere …
Auszug aus BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62
Daraus folgt einmal, daß sich die Aufhebung des Schuldspruchs wegen Betrugs im Rückfall auf den Ausspruch zu beschränken hat, daß dieser wegfällt; zum anderen, daß der Strafausspruch für die Unterschlagung aufzuheben ist, weil das Landgericht den Unrechtsgehalt des von ihm irrigerweise als selbständigen Betrug abgeurteilten weiteren Tuns des Angeklagten hier noch nicht mit berücksichtigt hat (vgl. RGSt 62, 61, 62 f; 67, 273, 275). - BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
Auszug aus BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62
Das war aber deshalb nicht der Fall, weil auch das Schweigen nach Belehrung gemäß § 55 StPO als Schuldanzeichen gewertet und von der Strafverfolgungsbehörde zum Anlaß genommen werden konnte, gegen den Angeklagten Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls Anklage gegen ihn zu erheben (vgl. RGSt 77, 157, 160 II 1; BGHSt 6, 279, 280 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 2, 351) [BGH 30.04.1952 - 3 StR 1213/51]. - BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53
Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis …
Auszug aus BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62
Das war aber deshalb nicht der Fall, weil auch das Schweigen nach Belehrung gemäß § 55 StPO als Schuldanzeichen gewertet und von der Strafverfolgungsbehörde zum Anlaß genommen werden konnte, gegen den Angeklagten Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls Anklage gegen ihn zu erheben (vgl. RGSt 77, 157, 160 II 1; BGHSt 6, 279, 280 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 2, 351) [BGH 30.04.1952 - 3 StR 1213/51]. - RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43
1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich …
Auszug aus BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62
Das war aber deshalb nicht der Fall, weil auch das Schweigen nach Belehrung gemäß § 55 StPO als Schuldanzeichen gewertet und von der Strafverfolgungsbehörde zum Anlaß genommen werden konnte, gegen den Angeklagten Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls Anklage gegen ihn zu erheben (vgl. RGSt 77, 157, 160 II 1; BGHSt 6, 279, 280 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 2, 351) [BGH 30.04.1952 - 3 StR 1213/51]. - BGH, 30.04.1952 - 3 StR 1213/51
Auszug aus BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62
Das war aber deshalb nicht der Fall, weil auch das Schweigen nach Belehrung gemäß § 55 StPO als Schuldanzeichen gewertet und von der Strafverfolgungsbehörde zum Anlaß genommen werden konnte, gegen den Angeklagten Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls Anklage gegen ihn zu erheben (vgl. RGSt 77, 157, 160 II 1; BGHSt 6, 279, 280 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 2, 351) [BGH 30.04.1952 - 3 StR 1213/51].
- BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76
Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage - …
Es ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Strafe auch dann nach § 157 StGB gemildert werden kann, wenn der Angeklagte seine Zwangslage als Zeuge durch Gebrauchmachen von seinem Auskunftsverweigerungsrecht hätte vermeiden können (RGSt 59, 61, 62; BGH 1 StR 206/54 vom 15.12.1954; 3 StR 251/69 vom 17.12.1969; 4 StR 424/62 vom 18.1.1963); denn in diesem Fall ist er nach § 56 StPO auf Verlangen verpflichtet, die Gründe für die Aussageverweigerung anzugeben (BGHSt 1, 22, 28). - BGH, 17.12.1969 - 3 StR 251/69
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die …
Schließlich wird das Vorliegen eines Eidesnotstandes nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte die Konfliktslage hätte vermeiden können, wenn er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (RGSt 59, 61; BGH 1 StR 206/54, Urteil vom 15. Dezember 1954; 4 StR 424/62, Urteil vom 18. Januar 1963).
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