Rechtsprechung
| BGH, 21.03.2011 - 4 StR 43/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 430 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Entfallen einer Einziehungsanordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 430 Abs. 1; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Entfallen einer Einziehungsanordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21
Rechtsfehlerhafte Sicherungseinziehung eines zur Begehung oder Vorbereitung der …
"Soweit die ... weiteren Gegenstände eingezogen wurden, ist den Urteilsgründen weder zu entnehmen, in wessen Eigentum diese standen (zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 21. März 2011 - 4 StR 43/11, BeckRS 2011, 7096) noch inwiefern diese - insbesondere das Handtuch - als Tatmittel zum Einsatz kamen oder zumindest kommen sollten.
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