Rechtsprechung
| BGH, 21.08.1980 - 4 StR 441/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Handeln ohne wirtschaftliche Not als Strafschärfungsgrund
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80
Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines …
Auszug aus BGH, 21.08.1980 - 4 StR 441/80
Derartige Strafzumessungserwägungen machen es dem Revisionsgericht schwer, zweifelsfrei zu erkennen, ob der Tatrichter tatsächlich das bloße Fehlen eines nicht vorhandenen Strafmilderungsgrundes strafschärfend berücksichtigt hat oder ob er nur mit mißverständlicher Formulierung einen gegen den Täter sprechenden Tatantrieb oder die Bedenkenlosigkeit einer Rechtsgutsverletzung in die gemäß § 46 Abs. 2 StGB vorzunehmende Abwägung einbeziehen wollte (zuletzt BGH DRiZ 1980, 352).
- BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue …
Derartige Feststellungen sind aus dem Urteil jedoch nicht ersichtlich, so daß der Senat nicht ausschließen kann, daß die Strafkammer das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes in rechtlich fehlerhafter Weise strafschärfend gewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 1980 - 4 StR 441/80). - BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81
Anwendung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und …
Er macht vielmehr - gemäß dem Antrag des Generalbundesanwalts - von der Möglichkeit Gebrauch, die Strafe auf die für den Normalfall vorgesehene gesetzliche Mindeststrafe von fünf Jahren herabzusetzen (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 21. August 1980 - 4 StR 441/80). - BGH, 17.12.1980 - 2 StR 540/80
Besondere Gefährlichkeit des Handels mit Heroin als Strafschärfungsgrund - …
Daß es sich bei dieser Erwägung nur um eine mißverständliche Formulierung handle, und das Landgericht in Wahrheit nur eine besonders große Bedenkenlosigkeit des Angeklagten bei seinem strafbaren Tun in die Abwägung habe einbeziehen wollen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. August 1980 - 4 StR 441/80 -), kann im Hinblick auf den anschließenden Hinweis auf den ausreichenden Arbeitsverdienst des Angeklagten nicht angenommen werden. - BGH, 18.12.1980 - 4 StR 275/80
Verurteilung wegen einer Tat die nicht Gegenstand der Anklageschrift war - Umfang …
Diese Erwägung wäre dann rechtlich fehlerhaft, wenn das Landgericht damit das Nichtvorliegen eines Strafmilderungsgrundes straferhöhend gewertet hätte (BGH DRiZ 1980, 352; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - 4 StR 21/80 - und vom 21. August 1980 - 4 StR 441/80). - BGH, 17.03.1983 - 1 StR 753/82
Ablehnung des Vorliegens eines minder schweren Falles des Raubes bei Verwendung …
Soweit dem Angeklagten professionelles Vorgehen angelastet wird, findet dieser Vorwurf in den Feststellungen keine Stütze; fehlende wirtschaftliche Notlage stellt in der Regel keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH NStZ 1981, 60; MDR 1980, 240; BGH, Urt. vom 21.8.1980 - 4 StR 441/80).
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