Rechtsprechung
| BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 246 StGB; § 46 StGB
Unterschlagung (Zueignung: enge Manifestationstheorie, Übereignung durch den Täter, Wirksamkeit, Beschluss des 6. Strafsenats); Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten: keine strafschärfende Berücksichtigung, Zuschieben der Schuld an der Tat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 246 Abs. 1
Manifestation eines Zueignungswillens in Bezug auf ein Fahrzeug - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unterschlagung und deren rechtliche Bewertung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 07.06.2023 - 47 Js 41/21
- LG Bochum, 07.06.2023 - 9 KLs 19/22
- BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- BGH, 29.11.2023 - 6 StR 191/23
Unterschlagung, veruntreuende Unterschlagung (Manifestation des …
Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
BGH, Beschluss vom 29. November 2023 - 6 StR 191/23, NJW 2024, 1050 Rn. 5 ff. (nicht tragend)).Der 6. Strafsenat hat mit Beschluss vom 29. November 2023 - 6 StR 191/23, NJW 2024, 1050 in Abweichung von der bisher herrschenden Rechtsprechung ausgeführt, dass eine Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB voraussetze, dass der Täter sich die Sache oder den in ihr verkörperten wirtschaftlichen Wert wenigstens vorübergehend in sein Vermögen einverleibt und den Eigentümer auf Dauer von der Nutzung ausschließt. Eine bloße Manifestation des Zueignungswillens genüge insoweit nicht, könne aber ein gewichtiges Beweisanzeichen für den subjektiven Tatbestand sein (…aaO, Rn. 5 ff.).
- BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …
Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Erforderlich ist vielmehr, dass der Täter ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den sicheren Schluss darauf zulässt, dass er die Sache oder den in ihr verkörperten Wert unter Ausschluss des Eigentümers seinem eigenen Vermögen einverleiben oder dem Vermögen eines Dritten zuführen will (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51, BGHSt 1, 262, 264; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 312;… Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 = BGHR StGB § 246 Abs. 1 Zueignung Rn. 24;… Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12 Rn. 10 f.).Rechtlich erheblich wird der Zueignungswille erst, wenn er sich im Rahmen einer Würdigung aller Tatumstände in einer nach außen erkennbaren Handlung manifestiert (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2023 - 2 StR 381/22, NStZ 2023, 612 Rn. 11; Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 187/21 Rn. 6; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Beschluss vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 41; abw.
- BGH, 16.03.2023 - 2 StR 381/22
Unterschlagung (Zweitzueignung: Tatbestandslosigkeit, weitere Manifestationen des …
Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Rechtlich erheblich wird der Zueignungswille erst, wenn er sich im Rahmen einer Würdigung aller Tatumstände in einer nach außen erkennbaren Handlung manifestiert (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2023 - 2 StR 381/22, NStZ 2023, 612 Rn. 11;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 187/21 Rn. 6; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Beschluss vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 41; abw.Das Überlassen einer rückgabepflichtigen fremden Sache an einen Dritten, der diese veräußern und den erzielten Kaufpreis an den Täter zur Einverleibung in dessen Vermögen abführen soll, kann eine derartige Manifestation des Zueignungswillens darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2023 - 2 StR 381/22, NStZ 2023, 612 Rn. 11;… Beschluss vom 11. Februar 2009 - 5 StR 11/09 Rn. 6 ff.; siehe dazu auch BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 187/21 Rn. 6).
- BGH, 16.12.2021 - 1 StR 187/21
Unterschlagung (Manifestation der Zueignungsabsicht)
Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Rechtlich erheblich wird der Zueignungswille erst, wenn er sich im Rahmen einer Würdigung aller Tatumstände in einer nach außen erkennbaren Handlung manifestiert (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 16. März 2023 - 2 StR 381/22, NStZ 2023, 612 Rn. 11; Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 187/21 Rn. 6; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Beschluss vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 41; abw.Das Überlassen einer rückgabepflichtigen fremden Sache an einen Dritten, der diese veräußern und den erzielten Kaufpreis an den Täter zur Einverleibung in dessen Vermögen abführen soll, kann eine derartige Manifestation des Zueignungswillens darstellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. März 2023 - 2 StR 381/22, NStZ 2023, 612 Rn. 11;… Beschluss vom 11. Februar 2009 - 5 StR 11/09 Rn. 6 ff.; siehe dazu auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 187/21 Rn. 6).
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Erforderlich ist vielmehr, dass der Täter ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den sicheren Schluss darauf zulässt, dass er die Sache oder den in ihr verkörperten Wert unter Ausschluss des Eigentümers seinem eigenen Vermögen einverleiben oder dem Vermögen eines Dritten zuführen will (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51, BGHSt 1, 262, 264; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 312;… Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 = BGHR StGB § 246 Abs. 1 Zueignung Rn. 24;… Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12 Rn. 10 f.). - BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59
Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'
Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Rechtlich erheblich wird der Zueignungswille erst, wenn er sich im Rahmen einer Würdigung aller Tatumstände in einer nach außen erkennbaren Handlung manifestiert (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2023 - 2 StR 381/22, NStZ 2023, 612 Rn. 11; Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 187/21 Rn. 6; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Beschluss vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 41; abw. - BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Erforderlich ist vielmehr, dass der Täter ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den sicheren Schluss darauf zulässt, dass er die Sache oder den in ihr verkörperten Wert unter Ausschluss des Eigentümers seinem eigenen Vermögen einverleiben oder dem Vermögen eines Dritten zuführen will (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51, BGHSt 1, 262, 264; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 312;… Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 = BGHR StGB § 246 Abs. 1 Zueignung Rn. 24;… Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12 Rn. 10 f.). - BGH, 13.01.2022 - 1 StR 292/21
Unterschlagung (Begriff der Zueignung; Strafbarkeit der wiederholten Zueignung …
Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Handlung des Täters das Eigentum des Geschädigten tatsächlich rechtlich beseitigt oder beeinträchtigt; eine Übereignung durch den Täter muss daher nicht wirksam sein, um eine Manifestation des Zueignungswillens herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 292/21, NStZ 2022, 611, 612). - BGH, 14.11.2012 - 3 StR 372/12
Beharrliche Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung (Abgrenzung der …
Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Erforderlich ist vielmehr, dass der Täter ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den sicheren Schluss darauf zulässt, dass er die Sache oder den in ihr verkörperten Wert unter Ausschluss des Eigentümers seinem eigenen Vermögen einverleiben oder dem Vermögen eines Dritten zuführen will (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51, BGHSt 1, 262, 264; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 312;… Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 = BGHR StGB § 246 Abs. 1 Zueignung Rn. 24; Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12 Rn. 10 f.). - BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06
Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung: …
Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Erforderlich ist vielmehr, dass der Täter ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den sicheren Schluss darauf zulässt, dass er die Sache oder den in ihr verkörperten Wert unter Ausschluss des Eigentümers seinem eigenen Vermögen einverleiben oder dem Vermögen eines Dritten zuführen will (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51, BGHSt 1, 262, 264; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 312; Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06 = BGHR StGB § 246 Abs. 1 Zueignung Rn. 24;… Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12 Rn. 10 f.). - BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang); …
- BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12
Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot
- BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines …
- BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung
- BGH, 08.08.2017 - 3 StR 204/17
Zum-Ausdruck-Bringen der Verwirklichung einer Qualifikation (hier: veruntreuende …
- BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89
Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung
- BGH, 29.03.1994 - 1 StR 71/94
Verteidigungsverhalten - Zulässigkeit - Einlassung - Strafzumessung - …
- BGH, 23.01.2025 - 3 StR 149/24
Verurteilung wegen Mordes nach ausländerfeindlichem Brandanschlag im Jahr 1991 in …
Erst wenn zu der Falschbelastung Umstände hinzukommen, nach denen dieses Verteidigungsverhalten Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung ist, etwa eine Verleumdung, Herabwürdigung oder Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung betrifft, ist eine strafschärfende Berücksichtigung gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21, StraFo 2022, 116; vom 13. März 2024 - 4 StR 442/23, juris Rn. 20 mwN). - BayObLG, 09.10.2025 - 206 StRR 326/25
Urteilsgründe, Weiterbenutzung des Fahrzeugs, Unbewachter Parkplatz, …
Sie setzt voraus, dass der Täter den Eigentümer auf Dauer von der Nutzung der Sache ausschließt und sich diese oder den in ihr verkörperten wirtschaftlichen Wert wenigstens vorübergehend in sein Vermögen einverleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2023, 6 StR 191/23, NJW 2024, 1050), oder zumindest, dass er einen entsprechenden Willen nach außen manifestiert (so die h.M.; BGH, Beschluss vom 13. März 2024, 4 StR 442/23, BeckRS 2024, 10417 Rn. 11 ff.;… vgl. auch Tübinger Kommentar StGB/Bosch, 31. Aufl. 2025, § 246 Rn. 10 f. m.w.N.;… Fischer, StGB, 72. Aufl. 2025, § 246 Rn. 5 ff.).Nach der herkömmlichen in Rechtsprechung und Schrifttum, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen, herrschenden "Manifestationslehre" ist eine nach außen erkennbaren Handlung im vorstehenden Sinn erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2024, 4 StR 442/23, BeckRS 2024, 10417, Rn. 11, 25; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 21. August 2009, 1 Ss 57/09, juris Rn. 31;… Fischer a.a.O. § 246 Rn. 6a).
- BGH, 22.05.2025 - 2 StR 93/25
Strafzumessung (unzulässige Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens: …
Rn. 12 Die Grenze zulässigen Verteidigungsverhaltens wird erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers sich als Ausdruck einer besonders verwerflichen Einstellung des Täters darstellt, etwa, weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21, StraFo 2022, 116, und vom 13. März 2024 - 4 StR 442/23, Rn. 20).
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