Rechtsprechung
| BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und Erörterung des nicht bestrittenen Inhalts in der Hauptverhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 1 StPO, § 261 StPO, § 337 StPO
Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und Erörterung des nicht bestrittenen Inhalts in der Hauptverhandlung - IWW
- Wolters Kluwer
Revisionrechtliche Nachprüfung von Verfahrensrügen betreffend die Zeugenvernehmung
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und Erörterung des nicht bestrittenen Inhalts in der Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Verurteilung zweier Rechtsanwälte aus Halle rechtskräftig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Revisionrechtliche Nachprüfung von Verfahrensrügen betreffend die Zeugenvernehmung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
Revisionrechtliche Nachprüfung von Verfahrensrügen betreffend die Zeugenvernehmung
Verfahrensgang
- LG Halle, 13.05.2015 - 13 KLs 19/13
- BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 691
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier …
Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15
Ist dies geschehen und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich - so kann das Urteil schon deshalb regelmäßig auf einer unterbliebenen Verlesung nicht beruhen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; vgl. schon Urteile vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 und vom 15. März 1977 - 2 StR 666/77). - BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15
Ist dies geschehen und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich - so kann das Urteil schon deshalb regelmäßig auf einer unterbliebenen Verlesung nicht beruhen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; vgl. schon Urteile vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 und vom 15. März 1977 - 2 StR 666/77). - BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77
Unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln als Auslandstat - Unerreichbarkeit …
Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15
Ist dies geschehen und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich - so kann das Urteil schon deshalb regelmäßig auf einer unterbliebenen Verlesung nicht beruhen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; vgl. schon Urteile vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 und vom 15. März 1977 - 2 StR 666/77).
- BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21
Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig
Demnach kann das Urteil nicht darauf beruhen, dass das besagte Schriftstück nicht verlesen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 4 StR 458/15, NStZ 2016, 691 mwN).Demnach kann das Urteil nicht darauf beruhen, dass das besagte Schriftstück nicht verlesen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 4 StR 458/15, NStZ 2016, 691 mwN).
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