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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14541
BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15 (https://dejure.org/2016,14541)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2016 - 4 StR 458/15 (https://dejure.org/2016,14541)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 4 StR 458/15 (https://dejure.org/2016,14541)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und Erörterung des nicht bestrittenen Inhalts in der Hauptverhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 StPO, § 261 StPO, § 337 StPO
    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und Erörterung des nicht bestrittenen Inhalts in der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionrechtliche Nachprüfung von Verfahrensrügen betreffend die Zeugenvernehmung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und Erörterung des nicht bestrittenen Inhalts in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung zweier Rechtsanwälte aus Halle rechtskräftig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Revisionrechtliche Nachprüfung von Verfahrensrügen betreffend die Zeugenvernehmung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
    Revisionrechtliche Nachprüfung von Verfahrensrügen betreffend die Zeugenvernehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 691
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier …

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15
    Ist dies geschehen und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich - so kann das Urteil schon deshalb regelmäßig auf einer unterbliebenen Verlesung nicht beruhen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; vgl. schon Urteile vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 und vom 15. März 1977 - 2 StR 666/77).
  • BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15
    Ist dies geschehen und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich - so kann das Urteil schon deshalb regelmäßig auf einer unterbliebenen Verlesung nicht beruhen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; vgl. schon Urteile vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 und vom 15. März 1977 - 2 StR 666/77).
  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77

    Unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln als Auslandstat - Unerreichbarkeit …

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15
    Ist dies geschehen und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich - so kann das Urteil schon deshalb regelmäßig auf einer unterbliebenen Verlesung nicht beruhen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; vgl. schon Urteile vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 und vom 15. März 1977 - 2 StR 666/77).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Demnach kann das Urteil nicht darauf beruhen, dass das besagte Schriftstück nicht verlesen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 4 StR 458/15, NStZ 2016, 691 mwN).

    Demnach kann das Urteil nicht darauf beruhen, dass das besagte Schriftstück nicht verlesen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 4 StR 458/15, NStZ 2016, 691 mwN).

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