Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2001 - 4 StR 461/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 255 StGB; § 46 Abs. 2 StGB
Minder schwere Fälle der schweren räuberischen Erpressung (Gesamtbetrachtung; erhebliche Zeitspanne zwischen Begehung und Aburteilung; Verfahrensverzögerung und Zeitablauf) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Schwere räuberische Erpressung - Gefährliche Körperverletzung - Körperverletzung - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Unerlaubter Waffenbesitz - Maßregelanordnung - Vorstrafen - Einziehung der Waffe - Schuldspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Zeitraum zwischen Tat und Urteil als Strafmilderungsgrund - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 4 StR 461/01
Eine solch lange Zeitspanne zwischen Begehung der Taten und ihrer Aburteilung ist ein wesentlicher Strafmilderungsgrund, ohne daß es dabei auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13 und Zeitablauf 1, jew. m.w.N.). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 4 StR 461/01
Die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, erfordert eine Gesamtbetrachtung, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr., BGHSt 26, 97, 981 - BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Prüfungspflicht 1 m.w.N.).
- BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
Rn. 26 Schließlich ist auch eine lange Zeitspanne zwischen Begehung der Tat und ihrer Aburteilung neben der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und der langen Verfahrensdauer ein wesentlicher Strafmilderungsgrund, ohne daß es dabei auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (BGH StV 1992, 452; StV 1994, 652; StV 1998, 377;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13; BGH, Beschlüsse vom 3. März 1993 - 5 StR 67/93; vom 15. September 1993 - 5 StR 523/93; und vom 6. November 2001 - 4 StR 461/01). - BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06
Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf); …
Dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht eine gleich hohe Bedeutung wie in anderen Fällen zu (wie etwa in den von der Revision genannten Entscheidungen BGHSt 40, 48, 58 und BGH, Beschluss vom 6. November 2001 - 4 StR 461/01, bei denen es nicht um Sexualdelikte z. N. von Kindern, sondern um Totschlag und schwere räuberische Erpressung ging).
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