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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,320
BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66 (https://dejure.org/1967,320)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1967 - 4 StR 461/66 (https://dejure.org/1967,320)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1967 - 4 StR 461/66 (https://dejure.org/1967,320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von Alkoholeinfluss und Schockwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 203
  • NJW 1967, 942
  • MDR 1967, 507
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66
    Es fehlt die Angabe der Beweismittel, deren sich das Landgericht nach Ansicht des Beschwerdeführers weiterhin hätte bedienen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …

    Wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 21, 203 im einzelnen ausgeführt hat, endet eine Trunkenheitsfahrt regelmäßig, wenn sich der Täter nach einem von ihm verursachten Unfall zur Flucht entschließt.
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Rn. 7 Dieser neue, von ganz anderen Beweggründen als dem zum Besitz der Waffe getragene Willensentschluß hat ein nur als sachlich-rechtlich selbständige Handlung rechtlich ausreichend erfaßbares, wesentlich intensiveres kriminelles Verhalten zum Gegenstand, das seinerseits wieder in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz stehen kann (BGH, Beschl. vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82;… Puppe a.a.O. S. 206 f; Mitsch MDR 1988, 1005, 1011).Ist das Verbrechen beendet und übt der Täter danach wiederum den unerlaubten Besitz an der Waffe oder das Führen aus, so liegt darin eine weitere materiell-rechtlich selbständige Handlung (vgl. BGHSt 21, 203 ff.).
  • BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24

    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …

    (b) Die Rechtsprechung stellt demzufolge hinsichtlich der waffenrechtlichen Dauerdelikte auf den jeweils neuen Willensentschluss als maßgebliche Zäsur ab (ebenso für die strafverkehrsrechtlichen Dauerstraftaten der § 316 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und § 30 Abs. 1 Nr. 1 PflVG BGH, Urteil vom 17. Februar 1967 - 4 StR 461/66, BGHSt 21, 203; Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, NStZ-RR 2019, 29, 30 mwN).
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