Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12024
BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09 (https://dejure.org/2009,12024)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2009 - 4 StR 477/09 (https://dejure.org/2009,12024)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 4 StR 477/09 (https://dejure.org/2009,12024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 259 StGB
    Betrug durch Tanken ohne zu bezahlen (Vollendung; Versuch); keine Hehlerei durch den Vortäter

  • openjur.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer …

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09
    Ist dies der Fall, kommt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827 m. Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254 u. 255/09, NStZ 2009, 694).
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09
    Im Hinblick darauf, dass das Landgericht an anderer Stelle festgestellt hat, dass die Angeklagten sich zusammengeschlossen hatten, um arbeitsteilig mit weiteren, gesondert verfolgten Mittätern Kraftstoff zu erlangen, lässt die Bewertung der Tathandlung als Hehlerei im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB besorgen, dass das Landgericht übersehen hat, dass der Angeklagte im Fall mittäterschaftlicher Begehung der Vortat als tauglicher Täter der Hehlerei ausscheidet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 134, 137; 33, 50, 52).
  • BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09

    Betrug und Diebstahl beim "Tanken ohne zu bezahlen" (Irrtum; Vollendung; …

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09
    Ist dies der Fall, kommt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827 m. Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254 u. 255/09, NStZ 2009, 694).
  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen …

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09
    Im Hinblick darauf, dass das Landgericht an anderer Stelle festgestellt hat, dass die Angeklagten sich zusammengeschlossen hatten, um arbeitsteilig mit weiteren, gesondert verfolgten Mittätern Kraftstoff zu erlangen, lässt die Bewertung der Tathandlung als Hehlerei im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB besorgen, dass das Landgericht übersehen hat, dass der Angeklagte im Fall mittäterschaftlicher Begehung der Vortat als tauglicher Täter der Hehlerei ausscheidet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 134, 137; 33, 50, 52).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung; …

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09
    Die vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 3. November 2009 zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogene Senatsentscheidung (Senatsbeschluss vom 18. November 1999 - 4 StR 435/99, NStZ 2000, 205) verhält sich zur Anwendbarkeit von § 46 a Nr. 2 StGB bei Zahlung eines Geldbetrages zur Minderung des einer juristischen Person entstandenen Schadens und betrifft deshalb eine mit dem vorliegenden Fall in wesentlichen Punkten nicht vergleichbare Sachverhaltskonstellation.
  • BGH, 07.12.2022 - 2 StR 437/20

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten); …

    § 259 Abs. 1 StGB setzt die gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat eines anderen voraus; ein Mittäter der Vortat kann kein "anderer" sein (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 4 StR 477/09 Rn. 6;… MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 259 Rn. 58 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht