Rechtsprechung
| BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 255 StGB; § 22 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
Versuchte schwere räuberische Erpressung (Absicht rechtswidriger Bereicherung); lückenhafte Beweiswürdigung (Zeuge; Glaubwürdigkeit); Abfassung der Urteilsgründe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Schwere räuberische Erpressung - Versuch - Wohnungseinbruchsdiebstahl - Lückenhafte Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253 Abs. 1
Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei bestehendem Anspruch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
War der Angeklagte vom Zeugen W. mit der Einziehung der Forderung gegen S, beauftragt und wollte er diese mittels der festgestellten Bedrohung durchsetzen, entfiele bei der Erpressung das normative Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Bereicherung (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 6). - BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95
Erpressung - Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Bereicherung …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
Dieses wird nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewendet werden (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7). - BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99
Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (BGH NStZ-RR 1999, 272 m.w.N.). - BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90
Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
Die Strafkammer hat nicht erörtert, weshalb sie dem Zeugen W. trotz Bedenken gegen seine Glaubwürdigkeit an anderer Stelle gerade zu diesem Punkt glaubt (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 5, 8). - BGH, 20.10.1988 - 1 StR 573/88
Strafprozeßrecht: Auseinandersetzung mit der Glaubwürdigkeit eines …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02
Die Strafkammer hat nicht erörtert, weshalb sie dem Zeugen W. trotz Bedenken gegen seine Glaubwürdigkeit an anderer Stelle gerade zu diesem Punkt glaubt (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 5, 8).
- BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03
Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei bestehendem zivilrechtlichem Anspruch
Es fehlt deshalb an dem für die Erpressung erforderlichen normativen Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Bereicherung (…vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6; BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - 4 StR 48/02), da das mit der Handlung des Mitangeklagten Ü. verfolgte Endziel der Rechtsordnung entsprach.
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